Zwölf Seelsorgeeinheiten errichtet

Ordinariat berichtet über „ermutigende Erfahrungen“/ Kooperationsvereinbarung als Grundlage

Die ersten zwölf von insgesamt 342 geplanten Seelsorgeeinheiten im Erzbistum Freiburg sind errichtet. Weitere sollen folgen. Wie das Erzbischöfliche Ordinariat mitteilte, führen die Gespräche in den beteiligten Pfarreien nicht selten zu einem grundsätzlichen Nachdenken über pastorale Ziele und Schwerpunkte.

Die Errichtung der Seelsorgeeinheiten im Erzbistum Freiburg kommt ins Rollen. Nachdem zum 1. Januar 2000 in Offenburg die erste Seelsorgeeinheit errichtet wurde, folgten im Laufe des letzten Jahres Hemsbach (Dekanat Weinheim), Rheinhausen (Dekanat Breisach-Endingen), Lörrach (Dekanat Wiesental), Ubstadt (Dekanat Bruchsal), Pforzheim- Innenstadt, Leibertingen (Dekanat Meßkirch), Bretten-Land und Konstanz. Zum 1. Januar 2001 wurden Seelsorgeeinheiten in Jestetten (Dekanat Wutachtal), Steinachtal (Dekanat Weinheim) und Hohenfels (Dekanat Östlicher Hegau) errichtet. In Kürze folgen Elztal-Fahrenbach und Aglasterhausen (beide im Dekanat Mosbach).
Wie das Ordinariat in einer Presseerklärung mitteilte, ist die territoriale Zuordnung der 1084 Pfarreien der Erzdiözese in insgesamt 342 Seelsorgeeinheiten „im Wesentlichen“ abgeschlossen. Im Schnitt würden zukünftig jeweils drei Pfarreien eine Seelsorgeeinheit bilden. Die Gründung einer Seelsorgeeinheit ist mit der Unterzeichnung einer „Kooperationsvereinbarung“ durch die beteiligten Pfarreien verbunden. Ziel dieser Vereinbarung ist es, der pastoralen Arbeit in der Seelsorgeeinheit eine „Grundausrichtung“ zu geben, die Zusammenarbeit der Pfarreien zu stärken „und die pfarrlichen Strukturen und Gremien vertieft auf die Kooperation in der Seelsorgeeinheit auszurichten“. So heißt es in einem Mustertext, den das Ordinariat vorgelegt hat.
Aus der Kooperationsvereinbarung geht deutlich hervor, dass mit der Einrichtung der Seelsorgeeinheit klare und verbindliche Absprachen über die Kooperation der beteiligten Gemeinden getroffen werden. „Die Pfarreien verpflichten sich, bei der Wahrnehmumg pastoraler Aufgaben eng zusammenzuarbeiten und, wo es möglich und angezeigt ist, anstehende pastorale Aufgaben gemeinsam anzugehen“, heißt es in dem Text. Im Einzelnen regelt die Vereinbarung die Zusammenarbeit der Pfarrgemeinderäte, die Kooperation der Siftungsräte, die Organisation der Pfarrbüros sowie die Finanzierung gemeinsamer Aufgaben.
Nach Aussagen des Ordinariats sind die Erfahrungen in den bisher errichteten Seelsorgeeinheiten „ermutigend“. Die Gespräche, die zur Entwicklung einer Seelsorgeeinheit notwendig sind, hätten vielfach zu einer „fruchtbaren Beschäftigung“ mit dem Profil der einzelnen Pfarreien und zu einer Besinnung auf die Ziele und Schwerpunkte der zukünftigen gemeinsamen Arbeit geführt.
Diese Erfahrung bestätigt auch Rudolf Vögele, der Referent für Gemeindeentwicklung im Ordinariat: „Der Impuls zur Veränderung, der von außen kommt, löst nicht nur Angst und Trauer aus, sondern hilft und motiviert auch, nach Zielen und Perspektiven für die pastorale Arbeit zu fragen“, betont er. Vögele verweist freilich gleichzeitig auf die Grenzen dieser Entwicklung und erinnert daran, dass die Seelsorgeeinheit als „neuer pastoraler Raum“ letztendlich entsprechend der Zahl der zur Verfügung stehenden Priester festgelegt wurde. Bei einem weiteren Rückgang der Priester müssten die Grenzen der Seelsorgeeinheiten wiederum verändert werden. Außerdem, so der Referent, werde es für die Priester schwieriger, die individuelle Seelsorge wahrzunehmen.
Im Laufe des Jahres ist mit der Errichtung einer „beachtlichen Zahl“ weiterer Seelsorgeeinheiten zu rechnen, so das Ordinariat in seiner Pressemitteilung. In zahlreichen Pfarreien seien die dazu notwendigen Gespräche in Gang gekommen.

Michael Winter