Zwölf Seelsorgeeinheiten errichtet
Ordinariat berichtet über ermutigende Erfahrungen/ Kooperationsvereinbarung als Grundlage
Die ersten zwölf von insgesamt 342 geplanten Seelsorgeeinheiten im Erzbistum Freiburg sind errichtet. Weitere sollen folgen. Wie das Erzbischöfliche Ordinariat mitteilte, führen die Gespräche in den beteiligten Pfarreien nicht selten zu einem grundsätzlichen Nachdenken über pastorale Ziele und Schwerpunkte.
Die Errichtung der
Seelsorgeeinheiten im Erzbistum Freiburg kommt ins Rollen.
Nachdem zum 1. Januar 2000 in Offenburg die erste
Seelsorgeeinheit errichtet wurde, folgten im Laufe des letzten
Jahres Hemsbach (Dekanat Weinheim), Rheinhausen (Dekanat
Breisach-Endingen), Lörrach (Dekanat Wiesental), Ubstadt
(Dekanat Bruchsal), Pforzheim- Innenstadt, Leibertingen (Dekanat
Meßkirch), Bretten-Land und Konstanz. Zum 1. Januar 2001 wurden
Seelsorgeeinheiten in Jestetten (Dekanat Wutachtal), Steinachtal
(Dekanat Weinheim) und Hohenfels (Dekanat Östlicher Hegau)
errichtet. In Kürze folgen Elztal-Fahrenbach und Aglasterhausen
(beide im Dekanat Mosbach).
Wie das Ordinariat in einer Presseerklärung mitteilte, ist die
territoriale Zuordnung der 1084 Pfarreien der Erzdiözese in
insgesamt 342 Seelsorgeeinheiten im Wesentlichen
abgeschlossen. Im Schnitt würden zukünftig jeweils drei
Pfarreien eine Seelsorgeeinheit bilden. Die Gründung einer
Seelsorgeeinheit ist mit der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung
durch die beteiligten Pfarreien verbunden. Ziel dieser
Vereinbarung ist es, der pastoralen Arbeit in der
Seelsorgeeinheit eine Grundausrichtung zu geben, die
Zusammenarbeit der Pfarreien zu stärken und die
pfarrlichen Strukturen und Gremien vertieft auf die Kooperation
in der Seelsorgeeinheit auszurichten. So heißt es in einem
Mustertext, den das Ordinariat vorgelegt hat.
Aus der Kooperationsvereinbarung geht deutlich hervor, dass mit
der Einrichtung der Seelsorgeeinheit klare und verbindliche
Absprachen über die Kooperation der beteiligten Gemeinden
getroffen werden. Die Pfarreien verpflichten sich, bei der
Wahrnehmumg pastoraler Aufgaben eng zusammenzuarbeiten und, wo es
möglich und angezeigt ist, anstehende pastorale Aufgaben
gemeinsam anzugehen, heißt es in dem Text. Im Einzelnen
regelt die Vereinbarung die Zusammenarbeit der Pfarrgemeinderäte,
die Kooperation der Siftungsräte, die Organisation der Pfarrbüros
sowie die Finanzierung gemeinsamer Aufgaben.
Nach Aussagen des Ordinariats sind die Erfahrungen in den bisher
errichteten Seelsorgeeinheiten ermutigend. Die Gespräche,
die zur Entwicklung einer Seelsorgeeinheit notwendig sind, hätten
vielfach zu einer fruchtbaren Beschäftigung mit dem
Profil der einzelnen Pfarreien und zu einer Besinnung auf die
Ziele und Schwerpunkte der zukünftigen gemeinsamen Arbeit geführt.
Diese Erfahrung bestätigt auch Rudolf Vögele, der Referent für
Gemeindeentwicklung im Ordinariat: Der Impuls zur Veränderung,
der von außen kommt, löst nicht nur Angst und Trauer aus,
sondern hilft und motiviert auch, nach Zielen und Perspektiven für
die pastorale Arbeit zu fragen, betont er. Vögele verweist
freilich gleichzeitig auf die Grenzen dieser Entwicklung und
erinnert daran, dass die Seelsorgeeinheit als neuer
pastoraler Raum letztendlich entsprechend der Zahl der zur
Verfügung stehenden Priester festgelegt wurde. Bei einem
weiteren Rückgang der Priester müssten die Grenzen der
Seelsorgeeinheiten wiederum verändert werden. Außerdem, so der
Referent, werde es für die Priester schwieriger, die
individuelle Seelsorge wahrzunehmen.
Im Laufe des Jahres ist mit der Errichtung einer beachtlichen
Zahl weiterer Seelsorgeeinheiten zu rechnen, so das
Ordinariat in seiner Pressemitteilung. In zahlreichen Pfarreien
seien die dazu notwendigen Gespräche in Gang gekommen.
Michael Winter