Wer Geld hat zu zahlen, der zahle

Die Diözese Speyer führt das „besondere Kirchgeld“ ein. Freiburg folgt diesem Beispiel nicht

Der Steuerrat der Diözese Speyer hat beschlossen, ab 1. Januar 2002 das „besondere Kirchgeld“ einzuführen. Im Erzbistum Freiburg gibt es keine Pläne für einen ähnlichen Beschluss, wie Josef Jurina, der Leiter der Abteilung Finanzen im Ordinariat, betonte (siehe unten stehendes Interview).

Das „besondere Kirchgeld“ ist ein Mitgliedsbeitrag, der wie die Kirchensteuer von der staatlichen Finanzverwaltung eingezogen wird. Er betrifft Kirchenmitglieder, die nicht kirchensteuerpflichtig sind, weil sie keiner Erwerbsarbeit nachgehen, aber dennoch über ein hohes Einkommen verfügen. Konkret ist beispielsweise die nicht erwerbstätige katholische Ehefrau im Blick, deren gut verdienender Ehepartner aus der Kirche ausgetreten ist. Sie zahlt nichts, kann aber trotzdem für sich und auch für ihre Kinder (falls getauft) sämtliche kirchlichen „Dienstleistungen“ in Anspruch nehmen.
Wie das Bistum Speyer mitteilte, ist es „nicht selten“ sogar so, dass in einer Ehe der Partner mit dem höheren Einkommen aus der Kirche austritt, um die Kirchensteuer zu sparen. Das Familieneinkommen ist also hoch, aber der verheiratete, in der Kirche verbliebene Ehepartner zahlt keine oder nur eine geringe Kirchensteuer. In solchen Fällen soll künftig das „besondere Kirchgeld“ greifen.
Dieser Beitrag ist allerdings niedriger als die herkömmliche Kirchensteuer. Denn er errechnet sich nach dem Anteil an den gemeinsamen Einkünften, der dem Kirchenmitglied zusteht. Die Diözese Speyer stellt ausdrücklich fest, dass der Beitrag demnach nicht von dem konfessionslosen Partner erhoben wird, auch wenn er allein das Geld verdient.

konradsblatt

Schwer vermittelbar

Josef Jurina über die Freiburger Haltung zum Kirchgeld

konradsblatt: Die Nachbardiözese Speyer führt das besondere Kirchgeld ein. Der Grund: Einnahmeverluste von über sechs Prozent durch die Steuerreform. Wie hoch sind die Verluste im Erzbistum Freiburg?

Josef Jurina: Vieles ist noch recht unübersichtlich. Wir rechnen für das Jahr 2001 mit einer Verminderung der Kirchensteuer um zirka 3 bis 5 Prozent. Die Einnahmen aus der Kirchensteuer im Jahr 2000 waren höher, als wir ursprünglich angenommen hatten. An dieser ursprünglichen Schätzung hat sich der Haushalt 2001 orientiert. Wir nehmen daher an, dass trotz der erwarteten Einnahmeverluste für uns im Haushaltsjahr 2001 keine größeren Probleme im Vollzug des Haushalts entstehen werden. Eine Vorhersage für die kommenden Jahre ist schwierig. Wir werden uns aber im Kirchensteuerausschuss im September für den kommenden Haushalt auf eine Schätzung festlegen müssen.

Das „besondere Kirchgeld“ ist nichts Neues: In den Bistümern Limburg, Mainz und Trier wird es schon lange erhoben. Warum nicht auch hier im Erzbistum?

Das Kirchensteuergesetz Baden-Württemberg hat die rechtlichen Voraussetzungen dafür 1997 geschaffen. Und von den beiden evangelischen Landeskirchen wird das besondere Kirchgeld auch erhoben. In Übereinstimmung mit dem Bistum Rottenburg-Stuttgart haben wir aber davon abgesehen. Für uns waren verschiedene Gründe maßgebend. Zum einen gibt es bei uns kein allgemeines Kirchgeld, das von allen Katholiken erhoben werden müsste, die nicht kirchensteuerpflichtig sind. Wir hatten auch den Eindruck, dass das besondere Kirchgeld heute den Betroffenen nur schwer zu vermitteln ist. Schließlich waren wir hinsichtlich der Höhe zusätzlicher Einnahmen skeptisch.

Das Bistum Speyer begründet das neue Kirchgeld auch mit einer bestehenden Gerechtigkeitslücke: Es ist ungerecht gegenüber allen, die zur Kirchensteuer verpflichtet sind, wenn Personen, die wirtschaftlich dazu in der Lage wären, überhaupt nichts zahlen müssen.

Diese „Gerechtigkeitslücke“ ist das hauptsächliche Argument für das besondere Kirchgeld. Sie wird dann sichtbar, wenn – das ist das Hauptbeispiel, das immer wieder angeführt wird – ein sehr gut verdienender Ehemann mit seiner Frau vereinbart, dass er aus der Kirche austritt, die Ehefrau aber in der Kirche bleibt. So können, wie gerne formuliert wird, die „Dienstleistungen“ der Kirche insbesondere für die Kinder nach wie vor in Anspruch genommen werden.
Zu diesem Argument muss man zunächst darauf hinweisen, dass es auch sonst viele Kirchenmitglieder gibt, die keine Kirchensteuer zahlen, zum Beispiel in der Regel die Rentner. Es kommt hinzu, dass zu dem „klassischen“ Beispiel, dass ich soeben geschildert habe, heute immer mehr Fälle hinzutreten, in denen die erwähnte Ehefrau mit einem Ehemann, der keiner oder einer ganz anderen Religionsgemeinschaft angehört, verheiratet ist. Dann empfindet dieser Ehemann trotz aller richtigen Gegenargumente die Situation so, dass er, obwohl er nicht Christ ist, an eine Kirche Steuer zahlen muss. Das ist für uns auch ein pastorales Problem. Und schließlich: Zum hauptsächlichen Beispielsfall gehört es, dass die Ehefrau über kein eigenes Einkommen verfügt – denn sonst müsste sie bereits auf Grund dieses Einkommens als Kirchenmitglied auch Kirchensteuer bezahlen. Wie lange wird das aber in der gesellschaftlichen Wirklichkeit noch der Regelfall sein?

Interview: Michael Winter