Wer Geld hat zu zahlen, der zahle
Die Diözese Speyer führt das besondere Kirchgeld ein. Freiburg folgt diesem Beispiel nicht
Der Steuerrat der Diözese Speyer hat beschlossen, ab 1. Januar 2002 das besondere Kirchgeld einzuführen. Im Erzbistum Freiburg gibt es keine Pläne für einen ähnlichen Beschluss, wie Josef Jurina, der Leiter der Abteilung Finanzen im Ordinariat, betonte (siehe unten stehendes Interview).
Das besondere Kirchgeld
ist ein Mitgliedsbeitrag, der wie die Kirchensteuer von der
staatlichen Finanzverwaltung eingezogen wird. Er betrifft
Kirchenmitglieder, die nicht kirchensteuerpflichtig sind, weil
sie keiner Erwerbsarbeit nachgehen, aber dennoch über ein hohes
Einkommen verfügen. Konkret ist beispielsweise die nicht
erwerbstätige katholische Ehefrau im Blick, deren gut
verdienender Ehepartner aus der Kirche ausgetreten ist. Sie zahlt
nichts, kann aber trotzdem für sich und auch für ihre Kinder
(falls getauft) sämtliche kirchlichen Dienstleistungen
in Anspruch nehmen.
Wie das Bistum Speyer mitteilte, ist es nicht selten
sogar so, dass in einer Ehe der Partner mit dem höheren
Einkommen aus der Kirche austritt, um die Kirchensteuer zu
sparen. Das Familieneinkommen ist also hoch, aber der
verheiratete, in der Kirche verbliebene Ehepartner zahlt keine
oder nur eine geringe Kirchensteuer. In solchen Fällen soll künftig
das besondere Kirchgeld greifen.
Dieser Beitrag ist allerdings niedriger als die herkömmliche
Kirchensteuer. Denn er errechnet sich nach dem Anteil an den
gemeinsamen Einkünften, der dem Kirchenmitglied zusteht. Die Diözese
Speyer stellt ausdrücklich fest, dass der Beitrag demnach nicht
von dem konfessionslosen Partner erhoben wird, auch wenn er
allein das Geld verdient.
konradsblatt
Schwer vermittelbar
Josef Jurina über die Freiburger Haltung zum Kirchgeld
konradsblatt: Die
Nachbardiözese Speyer führt das besondere Kirchgeld ein. Der
Grund: Einnahmeverluste von über sechs Prozent durch die
Steuerreform. Wie hoch sind die Verluste im Erzbistum Freiburg?
Josef Jurina: Vieles ist noch recht
unübersichtlich. Wir rechnen für das Jahr 2001 mit einer
Verminderung der Kirchensteuer um zirka 3 bis 5 Prozent. Die
Einnahmen aus der Kirchensteuer im Jahr 2000 waren höher, als
wir ursprünglich angenommen hatten. An dieser ursprünglichen
Schätzung hat sich der Haushalt 2001 orientiert. Wir nehmen
daher an, dass trotz der erwarteten Einnahmeverluste für uns im
Haushaltsjahr 2001 keine größeren Probleme im Vollzug des
Haushalts entstehen werden. Eine Vorhersage für die kommenden
Jahre ist schwierig. Wir werden uns aber im
Kirchensteuerausschuss im September für den kommenden Haushalt
auf eine Schätzung festlegen müssen.
Das besondere Kirchgeld ist nichts Neues: In
den Bistümern Limburg, Mainz und Trier wird es schon lange
erhoben. Warum nicht auch hier im Erzbistum?
Das Kirchensteuergesetz Baden-Württemberg hat die rechtlichen
Voraussetzungen dafür 1997 geschaffen. Und von den beiden
evangelischen Landeskirchen wird das besondere Kirchgeld auch
erhoben. In Übereinstimmung mit dem Bistum Rottenburg-Stuttgart
haben wir aber davon abgesehen. Für uns waren verschiedene
Gründe maßgebend. Zum einen gibt es bei uns kein allgemeines
Kirchgeld, das von allen Katholiken erhoben werden müsste, die
nicht kirchensteuerpflichtig sind. Wir hatten auch den Eindruck,
dass das besondere Kirchgeld heute den Betroffenen nur schwer zu
vermitteln ist. Schließlich waren wir hinsichtlich der Höhe
zusätzlicher Einnahmen skeptisch.
Das Bistum Speyer begründet das neue Kirchgeld auch mit
einer bestehenden Gerechtigkeitslücke: Es ist ungerecht
gegenüber allen, die zur Kirchensteuer verpflichtet sind, wenn
Personen, die wirtschaftlich dazu in der Lage wären, überhaupt
nichts zahlen müssen.
Diese Gerechtigkeitslücke ist das hauptsächliche
Argument für das besondere Kirchgeld. Sie wird dann sichtbar,
wenn das ist das Hauptbeispiel, das immer wieder
angeführt wird ein sehr gut verdienender Ehemann mit
seiner Frau vereinbart, dass er aus der Kirche austritt, die
Ehefrau aber in der Kirche bleibt. So können, wie gerne
formuliert wird, die Dienstleistungen der Kirche
insbesondere für die Kinder nach wie vor in Anspruch genommen
werden.
Zu diesem Argument muss man zunächst darauf hinweisen, dass es
auch sonst viele Kirchenmitglieder gibt, die keine Kirchensteuer
zahlen, zum Beispiel in der Regel die Rentner. Es kommt hinzu,
dass zu dem klassischen Beispiel, dass ich soeben
geschildert habe, heute immer mehr Fälle hinzutreten, in denen
die erwähnte Ehefrau mit einem Ehemann, der keiner oder einer
ganz anderen Religionsgemeinschaft angehört, verheiratet ist.
Dann empfindet dieser Ehemann trotz aller richtigen
Gegenargumente die Situation so, dass er, obwohl er nicht Christ
ist, an eine Kirche Steuer zahlen muss. Das ist für uns auch ein
pastorales Problem. Und schließlich: Zum hauptsächlichen
Beispielsfall gehört es, dass die Ehefrau über kein eigenes
Einkommen verfügt denn sonst müsste sie bereits auf
Grund dieses Einkommens als Kirchenmitglied auch Kirchensteuer
bezahlen. Wie lange wird das aber in der gesellschaftlichen
Wirklichkeit noch der Regelfall sein?
Interview: Michael Winter