Wer entscheidet?

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit läuft derzeit eine wichtige Frist ab: In einem Monat, am 7. Dezember, will die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Fördergelder zum Import embryonaler Stammzellen freigeben. Nun hat ein Ringen um eine Verschiebung dieses Termins eingesetzt, das bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch andauerte.
Könnte die DFG auf ihrem Ultimatum beharren, wäre dies schwer erträglich. Denn im Hintergrund steht die Frage: Wer bestimmt bei solch weitreichenden Fragen das Handeln? Forscherinteressen? Wirtschaft? Volksvertreter?
Die Politik auch in Deutschland war in den vergangenen Wochen mit den Themen Terror, Krieg und innere Sicherheit mehr als ausgelastet. Nach der ursprünglichen Tagesordnung hätte dies jedoch der Herbst der bioethischen Diskussion sein sollen. Den Anstoß hatte im Frühsommer eine denkwürdige Bundestags-Debatte gegeben. Da-mals war man sich über Parteigrenzen hinweg einig, noch mehr über die bioethischen Fragen reden zu müssen.
In diesen Tagen wollten die Parlamentarier in freier Gewissensentscheidung beschließen, wie weit Forschung in Deutschland gehen darf. Der 11. September hat diesen Zeitplan durchkreuzt. Es war schlicht keine Zeit und keine Kapazität da, um sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen.

Nur ein paar Wochen mehr – nichts weiter verlangen nun Politiker. Bei einer solchen Entscheidung müsse die Volksvertretung sprechen, und das könne sie fundiert eben erst wieder Ende Januar. Dann könnte ein Votum für oder gegen den Import embryonaler Stammzellen gefunden sein.
Die derzeitige Eile von Seiten der DFG legt den Verdacht nahe, man wolle vollendete Tatsachen schaffen. Doch die Politik darf sich das Gesetz des Handelns nicht aus der Hand nehmen lassen.

Stephan Langer