Wenn es so leicht wäre
Erstens kommt es anders, zweitens
als man denkt. Im Streit um das Brandenbur-ger Schulfach
Lebensgestaltung Ethik Religionskunde strebt das
Bundesverfassungsgericht eine gütliche Einigung an.
Überraschung oder nicht Überraschung?
Eine Überraschung ist der Vorschlag aus Karlsruhe deshalb, weil
dies ein ungewöhnliches Vorgehen des Gerichtes darstellt. Dabei
hätte es auch in anderen Fällen Anlässe gegeben, ähnlich zu
verfahren. Dann nämlich, wenn wieder einmal die Politik
versuchte, sich eines Themas mit Hilfe der Karlsruher
Verfassungsrichter zu entledigen statt selbst Lösungen zu
suchen.
Keine wirkliche Überraschung ist das Urteil deswegen, weil
bereits bei der Anhörung Töne zu hören waren, die in diese
Richtung wiesen. Wenn die Kirchen nichts gegen das
brandenburgische Schulfach LER und die brandenburgische Regierung
LER nicht wirklich als Alternative zum kirchlich verantworteten
Religionsunterricht versteht, wie Bildungsminister Steffen Reiche
bei der Anhörung beteuerte, warum konnte man sich dann nicht
einigen?
Wobei dieser bei der Anhörung entstandene Eindruck kaum das
ganze Bild wiedergibt. Das Ziel der Klagen ist nicht die
Abschaffung von LER und dennoch bestehen in den Kirchen
erhebliche sachliche Vorbehalte gegen diese Art eines
religionskundlichen Unterrichts in staatlicher Verantwortung.
Und Minister Reiche kann nicht vergessen machen, dass im Umfeld
von LER einiges an kirchendistanziertem Gedankengut anzutreffen
ist. In Brandenburg geistern zum Teil Horrorvorstellungen von
einem kirchlich verantworteten Religionsunterricht herum, dass
man sich nur wundern kann. Diese Stimmen werden nun an Gewicht
zunehmen, sollte es tatsächlich zu einer Anerkennung des
Religionsunterrichts als einem von zwei Wahlpflichtfächern
kommen.
Aber noch einmal: Bei der Anhörung legte sich die Frage nahe, ob
man in der Sache wirklich so weit auseinander liegt, wie es
zunächst den Anschein hatte. Und das sieht offenbar auch das
Bundesverfassungsgericht so. Ob zu dieser Einsicht bei den
Richtern auch die Hoffnung beigetragen hat, dass man sich die
Ausfertigung eines komplizierten und umfangreichen Urteils sparen
will, ist in der Sache unerheblich.
Insofern ist die Entwicklung zunächst einmal zu begrüßen.
Zumal die Lösung dort zu suchen sein wird, was die Kirchen
ohnehin bereits vorgeschlagen hatten: in einem gleichberechtigten
Nebeneinander von LER einerseits und kirchlich verantworteten
Religionsunterricht andererseits.
Ärgerlich ist allenfalls, dass man hierauf so lange hat warten
müssen. Wenn es schlussendlich zu einer gütlichen Einigung
kommen sollte, hätte dies auch erheblich früher geschehen
können. Es bleiben allerdings Reserven, ob es tatächlich auf
diesem Weg zu einer Einigung kommt. Denn, wie sagte doch die
Vorsitzende der CDU-Fraktion im brandenburgischen Landtag:
Wenn es so leicht wäre, eine Einigung zu finden, gäbe es
längst eine.
Klaus Nientiedt