Wenn es so leicht wäre …

Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt. Im Streit um das Brandenbur-ger Schulfach Lebensgestaltung – Ethik – Religionskunde strebt das Bundesverfassungsgericht eine gütliche Einigung an. Überraschung oder nicht Überraschung?
Eine Überraschung ist der Vorschlag aus Karlsruhe deshalb, weil dies ein ungewöhnliches Vorgehen des Gerichtes darstellt. Dabei hätte es auch in anderen Fällen Anlässe gegeben, ähnlich zu verfahren. Dann nämlich, wenn wieder einmal die Politik versuchte, sich eines Themas mit Hilfe der Karlsruher Verfassungsrichter zu entledigen statt selbst Lösungen zu suchen.
Keine wirkliche Überraschung ist das Urteil deswegen, weil bereits bei der Anhörung Töne zu hören waren, die in diese Richtung wiesen. Wenn die Kirchen nichts gegen das brandenburgische Schulfach LER und die brandenburgische Regierung LER nicht wirklich als Alternative zum kirchlich verantworteten Religionsunterricht versteht, wie Bildungsminister Steffen Reiche bei der Anhörung beteuerte, warum konnte man sich dann nicht einigen?
Wobei dieser bei der Anhörung entstandene Eindruck kaum das ganze Bild wiedergibt. Das Ziel der Klagen ist nicht die Abschaffung von LER – und dennoch bestehen in den Kirchen erhebliche sachliche Vorbehalte gegen diese Art eines religionskundlichen Unterrichts in staatlicher Verantwortung.
Und Minister Reiche kann nicht vergessen machen, dass im Umfeld von LER einiges an kirchendistanziertem Gedankengut anzutreffen ist. In Brandenburg geistern zum Teil Horrorvorstellungen von einem kirchlich verantworteten Religionsunterricht herum, dass man sich nur wundern kann. Diese Stimmen werden nun an Gewicht zunehmen, sollte es tatsächlich zu einer Anerkennung des Religionsunterrichts als einem von zwei Wahlpflichtfächern kommen.
Aber noch einmal: Bei der Anhörung legte sich die Frage nahe, ob man in der Sache wirklich so weit auseinander liegt, wie es zunächst den Anschein hatte. Und das sieht offenbar auch das Bundesverfassungsgericht so. Ob zu dieser Einsicht bei den Richtern auch die Hoffnung beigetragen hat, dass man sich die Ausfertigung eines komplizierten und umfangreichen Urteils sparen will, ist in der Sache unerheblich.
Insofern ist die Entwicklung zunächst einmal zu begrüßen. Zumal die Lösung dort zu suchen sein wird, was die Kirchen ohnehin bereits vorgeschlagen hatten: in einem gleichberechtigten Nebeneinander von LER einerseits und kirchlich verantworteten Religionsunterricht andererseits.

Ärgerlich ist allenfalls, dass man hierauf so lange hat warten müssen. Wenn es schlussendlich zu einer gütlichen Einigung kommen sollte, hätte dies auch erheblich früher geschehen können. Es bleiben allerdings Reserven, ob es tatächlich auf diesem Weg zu einer Einigung kommt. Denn, wie sagte doch die Vorsitzende der CDU-Fraktion im brandenburgischen Landtag: „Wenn es so leicht wäre, eine Einigung zu finden, gäbe es längst eine.“

Klaus Nientiedt