Schlechte Noten

Kirchliche Verbände zur politischen Lage in Deutschland ein Jahr vor der Bundestagswahl

Kurz nach dem Regierungswechsel 1998 formulierten im konradsblatt acht kirchliche Verbände ihre Erwartungen, Hoffnungen und Befürchtungen im Blick auf die neue rot-grüne Bundesregierung. Ein Jahr vor der nächsten Wahl haben wir diese Verbände darum gebeten, aus ihrer Sicht eine Bilanz der bisherigen Regierungsarbeit zu ziehen. In dieser Ausgabe kommen die Katholische Frauengemeinschaft, pax christi, das Kolpingwerk und der Caritasverband zu Wort. Im nächsten konradsblatt folgen weitere Beiträge.

Weiter dicke Bretter bohren

Die Anerkennung der Arbeit von Frauen bleibt ein wichtiges Anliegen der kfd. Dabei geht es wesentlich darum, die Leistungen von Frauen in der Familie, in der Erwerbsarbeit und in ehrenamtlichen Tätigkeiten für die eigenständige Existenz- und Alterssicherung zu berücksichtigen. Während der Amtszeit der gegenwärtigen Bundesregierung hat sich in dieser Hinsicht nur wenig getan. Bezogen auf die Familienarbeit ist festzustellen, dass es jetzt zwar etwas mehr Kindergeld gibt. Aber das angestrebte Ziel, die tatsächlichen Aufwendungen für das Leben mit Kindern auch nur annähernd auszugleichen, wurde entschieden verfehlt. Auch die auf den Weg gebrachte Rentenreform beinhaltet vor allem für die Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben, eine entscheidende Benachteiligung: Sie müssen sich weiterhin damit abfinden, dass ihnen lediglich ein Entgeltpunkt für die Erziehung eines Kindes rentenrechtlich anerkannt wird. Erfreulich sind immerhin die sich abzeichnenden Aussichten für nachfolgende Müttergenerationen, denen drei Entgeltpunkte angerechnet werden. Uneingeschränkt zu begrüßen ist die nunmehr gesetzlich festgeschriebene Änderung des Begriffs Erziehungsurlaub in Elternzeit, wodurch deutlich wird, dass die Versorgung von Kleinkindern keineswegs mit Erholung gleichzusetzen ist.
Bewegt hat sich auch etwas bei den sogenannten 630-Mark-Jobs: Sie sind nun sozialversicherungspflichtig, aber zufriedenstellend ist die jetzige Gesetzesregelung nicht. Gänzlich auf der Strecke geblieben ist das im Koalitionsvertrag vereinbarte Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft. Mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft wurde lediglich vereinbart, dass deren Unternehmen Gleichstellungsmaßnahmen „empfohlen“ werden sollen. Auf rechtlich verbindliche Regelungen warten rund drei Viertel der erwerbstätigen Frauen bisher vergeblich.
Enttäuschung hinterlässt, was gegenwärtig auf dem weiten Feld der ehrenamtlichen Tätigkeiten wahrzunehmen ist. Das Internationale Jahr der Freiwilligen ließ zunächst hoffen, es würde mehr als nur die verbale Aufwertung der gesellschaftlich notwendigen, unbezahlt und freiwillig geleisteten Arbeit bringen. Aber mit einer steuer- und rentenrechtlichen Anerkennung wird in absehbarer Zukunft wohl kaum zu rechnen sein, wie jüngst eine Vertreterin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend versicherte. Hier wird „das Bohren dicker Bretter“ nötig bleiben.
Neben den genannten Themen wird die kfd sich auch weiterhin dafür einsetzen müssen, den Arbeitsbegriff inhaltlich anders zu füllen. Denn Arbeit umfasst die Bereiche Familie, Erwerb und Ehrenamt, und alle müssen miteinander vereinbar sein, für Frauen und Männer gleichermaßen.

Annette Rieks, Generalsekretärin der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands

Die Zivilgesellschaft stärken

Pax Christi hat in den 90er Jahren durch zahlreiche Initiativen dazu beigetragen, die Visionen für „Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung“ zu schärfen. Seit den Terroranschlägen in den USA ist vieles davon in den Hintergrund gerückt. Die vielbeschworene „Zivilgesellschaft“ gerät in Bedrängnis. Die Parteien im Bundestag scheinen mit Ausnahme der nicht ernst genommenen PDS einer Politik des starken Staates den Weg zu bereiten – gerade diejenigen, die noch bis zu den blutigen Unruhen bei den G-8-Gipfeln den freien Markt und die Deregulierung predigten. Aber im Sinne des Neoliberalismus gehört ja der Nachtwächterstaat, der die ungehinderten Geschäfte der Wirtschaft garantiert, zum idealen Wunschbild.
Nun werden die repressiven Instrumente des Staates weiter ausgebaut, aber gesellschafts-zerstörerische Elemente wie ungezügelte Finanzspekulationen im Weltwirtschaftssystem kaum behindert. Das Asylgesetz soll weiter verschärft werden. Datenschutz soll kleiner geschrieben werden. Risiken werden – siehe Rente – weiter privatisiert. Die Außenpolitik militarisiert sich stärker; die „Überwindung der Institution des Krieges“ (Carl Friedrich von Weizsäcker) scheint in weite Ferne gerückt. Außer den Postkommunisten finden sich kaum noch mutige Parlamentarier, die der Regierung kritische Fragen stellen.
Die alten gewerkschaftlichen und die neuen sozialen Bewegungen drohen im Parteienspektrum heimatlos zu werden. Ein Jahr vor der Wahl stehen die Zeichen auf Sturm – gerade in Fragen von Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Aus der Sicht von pax christi benenne ich deshalb im Blick auf das letzte Jahr vor der Bundestagswahl drei zentrale Forderungen:
– Minderheiten, Zuwanderer und Ausländer zumal, dürfen nicht im Interesse hochgespielter Sicherheitsängste zu Wahlkampfzwecken missbraucht werden; das Zuwanderungsgesetz gehört nicht in den Wahlkampf.
– Krieg darf nicht wieder zum Mittel von Politik werden. Diese hat sich im Sinne einer sozialen und friedenssichernden – wirklich präventiven – Strategie um die Beseitigung von Ungerechtigkeit hier wie weltweit zu kümmern und zivile Freiwilligen- und Friedensdienste substanziell zu fördern.
– Ein erweiterter Sicherheitsbegriff wird schließlich ökonomische und ökologische Risiken politisch zu überwinden suchen. Dazu braucht es stärkerer staatlicher Rahmensetzungen für wirtschaftliches Handeln.
Die Parteien sollten in diesem Jahr aus der Zivilgesellschaft neu angefragt werden, was sie konkret tun für die Umwandlung der drohenden Ellbogen- und Kampf-Gesellschaft in eine zivile, multikulturelle, tolerante, diskussionsfreudige, solidarische Gesellschaft.

Reinhard J. Voß, Generalsekretär der deutschen Sektion von pax christi

Migrationspolitik: Auf der ganzen Linie enttäuschend

Die Bilanz der rot-grünen Regierung ein Jahr vor der Bundestagswahl ist, jedenfalls für den Bereich der Ausländer- und Asylpolitik, ausgesprochen enttäuschend. Dabei hatte alles ganz hoffnungsvoll angefangen: Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes 1999 wurde Ausländern erstmals die Möglichkeit eröffnet, durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Die dringend nötige Gewährung der doppelten Staatsangehörigkeit konnte dabei allerdings nicht durchgesetzt werden. Dafür sorgte nicht zuletzt die Hessen-Wahl im Frühjahr 1999 mit ihrer unseligen Kampagne, die jeglichen weiteren Reformbemühungen im Ausländer- und Asylbereich den Todesstoß gab und die Koalition in ein Trauma stürzte, von dem sie sich bis heute nicht erholte. Ab dieser Zeit lautete die Devise: Auf jeden Fall ein zweites De-saster wie in Hessen vermeiden.
Wo stehen wir heute? Der Entwurf zum Zuwanderungsgesetz aus dem Hause Schily hat jegliche Hoffnung auf eine Besserung der beschriebenen Situation genommen. Die einzige noch erwähnenswerte Besserstellung von Migranten, das eigenständige Aufenthaltsrecht bei Scheidung oder Tod, soll wieder eingeschränkt werden. Ungelöst bleibt das Problem des Schutzes bei nichtstaatlicher Verfolgung: für Frauen, die vor der Zwangsbeschneidung flüchten, für Menschenrechtler, die von Fundamentalisten verfolgt werden, Menschen, die vor bürgerkriegsähnlichen Situationen fliehen. Statt ihnen, wie in fast ganz Europa üblich, einen Flüchtlingsstatus zu geben, sollen sie künftig selbst nachweisen, dass eine Ausreise in irgendeinen anderen Staat nicht „möglich und zumutbar“ ist. Wer aber kann das nachweisen? Die Folge: sie sollen lediglich eine Bescheinigung darüber erhalten, dass sie nicht abgeschoben werden – ein noch schlechterer Status als die derzeitige Duldung. Dabei wäre die Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis für diese tatsächlich verfolgten Personen, die in der Regel auf Dauer in Deutschland bleiben, die einzig vernünftige Lösung.
Statt die Altersgrenze für den Kindernachzug wie bei unseren europäischen Nachbarn auf 18 Jahre anzuheben, soll sie für die meisten von derzeit 16 auf 12 Jahre abgesenkt werden. Wo bleibt das Recht der Eltern, über den Aufenthalt ihrer Kinder zu bestimmen? Und warum ist man nicht bereit, der jahrelangen Forderung von Kirchen und Verbänden nach einer gesetzlichen Härtefallregelung nachzukommen, die viele Kirchenasyle überflüssig machen könne?
Die Deutsche Bischofskonferenz hat im Mai dieses Jahres eine hervorragende Ausarbeitung herausgegeben mit dem Titel: „Leben in Illegalität in Deutschland – eine humanitäre und pastorale Herausforderung.“ Darin werden Vorschläge zum Umgang mit dem Phänomen der Illegalität gemacht. Auch die „Süßmuth-Kommission“ hat erste Maßnahmen vorgeschlagen. Nichts davon wurde im Gesetzentwurf umgesetzt. Die Terroranschläge in den USA belasten die Bemühungen um eine politische Konsensfindung zusätzlich. Dennoch darf es keinen Rückzug in nationalstaatliches Denken geben.
Die derzeitige Ausländer- und Asylpolitik der Bundesregierung ist alles andere als ein großer Wurf. Im Gegenteil. Sie sperrt sich (unter dem Druck von CDU/CSU) gegen die sehr viel offeneren Tendenzen auf europäischer Ebene und versucht diese zu verhindern. Der Konsens mit der Opposition wurde zum Selbstzweck; die Lösung von Sachfragen blieb auf der Strecke.

Hermann Uihlein, Deutscher Caritasverband

Längst nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft

Die Bundesregierung ist unter anderem mit dem Versprechen angetreten, für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Nun ist kaum ein Begriff schwerer zu definieren wie dieser, weil je nach politischer Auffassung jeder darunter etwas anderes versteht. Betrachtet man jedoch die Grundzüge der bisherigen Reformen, so ist man überrascht, was gerade eine rot-grüne Bundesregierung darunter versteht. Man kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl marktliberale als auch wirtschaftsorientierte Sichtweisen dominieren. Auffallend auch, dass im Kern vieler Reformen die politische Grundhaltung der Vorgängerregierung übernommen wurde.
Es gibt aber auch Beispiele, die gerade aus der Sicht katholischer Verbände verstärkte Aufmerksamkeit hervorrufen müssen. So ist bei der Rentenreform der Einstieg in den Ausstieg der paritätischen Versicherung gegangen worden. Inwieweit dieses Modell dem Prinzip der Generationengerechtigkeit näher kommt als alle bisher diskutierten Varianten, bleibt fraglich. Auch in vielen anderen Politikfeldern wird das Prinzip „mehr Eigenverantwortung“ zum Maßstab von Gesetzesänderungen. Das ist insofern interessant, weil gerade die SPD zwischen Eigenverantwortung und Solidaritätsprinzip bisher eher einen unüberwindbaren Gegensatz zu konstruieren versuchte. Wenn aber die Abkehr von der Staatsfixierung oder gar von der „Hängemattenmentalität“ eingeläutet werden soll, wenn Menschen „eigenverantwortlicher“ – das heißt letztendlich stärker aus eigener Tasche – für ihre persönlichen Ansprüche sorgen sollen, dann müssen sie auch dazu in die Lage versetzt werden. Sonst bleibt dieses Prinzip ein Exklusivrecht, das gesellschaftsspaltend wirkt.
In diesem Punkt ist die Regierung noch lange nicht am Ziel. Die Arbeitsmarktentwicklung deutet mittlerweile auf eine Zweiklassengesellschaft hin. Längst sind nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um auf der einen Seite den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und auf der anderen Seite die Voraussetzungen zu verbessern, Arbeitsplätze anzubieten. Zu sehr verhaftet man ausgerechnet hier noch in alten Denk- und Lösungsmustern. Warum wird die Einführung von Kombilöhnen nicht verwirklicht? Warum werden nicht für den Dienstleistungssektor – ein Bereich, der vor allem für Niedrigqualifizierte die einzige Beschäftigungsmöglichkeit darstellt – Regelungen getroffen, die die Arbeit billiger machen? Gerade hier sollte man aus ordnungspolitischer und volkswirtschaftlicher Sicht Sonderregelungen – insbesondere für die Sozialversicherungbeiträge – treffen.
Eines darf letztendlich nicht aus dem öffentlichen Bewusstsein geraten: Die Gesellschaft muss Anerkennungs- und Selbstbestätigungsmöglichkeiten gerade für jene schaffen, die aus welchen Gründen auch immer vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Die Wiederbelebung des gemeinsamen Wortes der Kichen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Form einer verbändeübergreifenden Initiative unter dem Motto „Beteiligung schafft Gerechtigkeit“ mag Ausdruck für ein allgemein vorhandenes Unbehagen sein. Bei aller Komplexität der Probleme und dem Wettstreit über die erfolgreichsten Lösungsvorschläge muss der Mensch der Maßstab jeglicher Politik bleiben. Und hier habe ich leise Zweifel: Wenn vorrangig wirtschaftliche Interessen die Entscheidungen diktieren, wie das schleichend in der Gendebatte geschieht, bleiben Menschen auf der Strecke. Die Aufgabe katholischer Verbände wird es daher verstärkt sein, politische Entscheidungen unter diesem Aspekt zu beurteilen und gegebenenfalls die Stimme lautstark zu erheben.

Heinz Schemken MdB, Bundesvorsitzender des Kolpingwerks Deutschland