Schlechte Noten
Kirchliche Verbände zur politischen Lage in Deutschland ein Jahr vor der Bundestagswahl
Kurz nach dem Regierungswechsel 1998 formulierten im konradsblatt acht kirchliche Verbände ihre Erwartungen, Hoffnungen und Befürchtungen im Blick auf die neue rot-grüne Bundesregierung. Ein Jahr vor der nächsten Wahl haben wir diese Verbände darum gebeten, aus ihrer Sicht eine Bilanz der bisherigen Regierungsarbeit zu ziehen. In dieser Ausgabe kommen die Katholische Frauengemeinschaft, pax christi, das Kolpingwerk und der Caritasverband zu Wort. Im nächsten konradsblatt folgen weitere Beiträge.
Weiter dicke Bretter bohren
Die Anerkennung der Arbeit von
Frauen bleibt ein wichtiges Anliegen der kfd. Dabei geht es
wesentlich darum, die Leistungen von Frauen in der Familie, in
der Erwerbsarbeit und in ehrenamtlichen Tätigkeiten für die
eigenständige Existenz- und Alterssicherung zu berücksichtigen.
Während der Amtszeit der gegenwärtigen Bundesregierung hat sich
in dieser Hinsicht nur wenig getan. Bezogen auf die
Familienarbeit ist festzustellen, dass es jetzt zwar etwas mehr
Kindergeld gibt. Aber das angestrebte Ziel, die tatsächlichen
Aufwendungen für das Leben mit Kindern auch nur annähernd
auszugleichen, wurde entschieden verfehlt. Auch die auf den Weg
gebrachte Rentenreform beinhaltet vor allem für die Frauen, die
vor 1992 Kinder geboren haben, eine entscheidende
Benachteiligung: Sie müssen sich weiterhin damit abfinden, dass
ihnen lediglich ein Entgeltpunkt für die Erziehung eines Kindes
rentenrechtlich anerkannt wird. Erfreulich sind immerhin die sich
abzeichnenden Aussichten für nachfolgende Müttergenerationen,
denen drei Entgeltpunkte angerechnet werden. Uneingeschränkt zu
begrüßen ist die nunmehr gesetzlich festgeschriebene Änderung
des Begriffs Erziehungsurlaub in Elternzeit, wodurch deutlich
wird, dass die Versorgung von Kleinkindern keineswegs mit
Erholung gleichzusetzen ist.
Bewegt hat sich auch etwas bei den sogenannten 630-Mark-Jobs: Sie
sind nun sozialversicherungspflichtig, aber zufriedenstellend ist
die jetzige Gesetzesregelung nicht. Gänzlich auf der Strecke
geblieben ist das im Koalitionsvertrag vereinbarte
Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft. Mit den
Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft wurde lediglich
vereinbart, dass deren Unternehmen Gleichstellungsmaßnahmen
empfohlen werden sollen. Auf rechtlich verbindliche
Regelungen warten rund drei Viertel der erwerbstätigen Frauen
bisher vergeblich.
Enttäuschung hinterlässt, was gegenwärtig auf dem weiten Feld
der ehrenamtlichen Tätigkeiten wahrzunehmen ist. Das
Internationale Jahr der Freiwilligen ließ zunächst hoffen, es würde
mehr als nur die verbale Aufwertung der gesellschaftlich
notwendigen, unbezahlt und freiwillig geleisteten Arbeit bringen.
Aber mit einer steuer- und rentenrechtlichen Anerkennung wird in
absehbarer Zukunft wohl kaum zu rechnen sein, wie jüngst eine
Vertreterin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend versicherte. Hier wird das Bohren dicker Bretter
nötig bleiben.
Neben den genannten Themen wird die kfd sich auch weiterhin dafür
einsetzen müssen, den Arbeitsbegriff inhaltlich anders zu füllen.
Denn Arbeit umfasst die Bereiche Familie, Erwerb und Ehrenamt,
und alle müssen miteinander vereinbar sein, für Frauen und Männer
gleichermaßen.
Annette Rieks, Generalsekretärin der Katholischen
Frauengemeinschaft Deutschlands
Die Zivilgesellschaft stärken
Pax Christi hat in den 90er Jahren
durch zahlreiche Initiativen dazu beigetragen, die Visionen für
Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung
zu schärfen. Seit den Terroranschlägen in den USA ist vieles
davon in den Hintergrund gerückt. Die vielbeschworene Zivilgesellschaft
gerät in Bedrängnis. Die Parteien im Bundestag scheinen mit
Ausnahme der nicht ernst genommenen PDS einer Politik des starken
Staates den Weg zu bereiten gerade diejenigen, die noch
bis zu den blutigen Unruhen bei den G-8-Gipfeln den freien Markt
und die Deregulierung predigten. Aber im Sinne des
Neoliberalismus gehört ja der Nachtwächterstaat, der die
ungehinderten Geschäfte der Wirtschaft garantiert, zum idealen
Wunschbild.
Nun werden die repressiven Instrumente des Staates weiter
ausgebaut, aber gesellschafts-zerstörerische Elemente wie ungezügelte
Finanzspekulationen im Weltwirtschaftssystem kaum behindert. Das
Asylgesetz soll weiter verschärft werden. Datenschutz soll
kleiner geschrieben werden. Risiken werden siehe Rente
weiter privatisiert. Die Außenpolitik militarisiert sich
stärker; die Überwindung der Institution des Krieges
(Carl Friedrich von Weizsäcker) scheint in weite Ferne gerückt.
Außer den Postkommunisten finden sich kaum noch mutige
Parlamentarier, die der Regierung kritische Fragen stellen.
Die alten gewerkschaftlichen und die neuen sozialen Bewegungen
drohen im Parteienspektrum heimatlos zu werden. Ein Jahr vor der
Wahl stehen die Zeichen auf Sturm gerade in Fragen von
Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Aus der
Sicht von pax christi benenne ich deshalb im Blick auf das letzte
Jahr vor der Bundestagswahl drei zentrale Forderungen:
Minderheiten, Zuwanderer und Ausländer zumal, dürfen
nicht im Interesse hochgespielter Sicherheitsängste zu
Wahlkampfzwecken missbraucht werden; das Zuwanderungsgesetz gehört
nicht in den Wahlkampf.
Krieg darf nicht wieder zum Mittel von Politik werden.
Diese hat sich im Sinne einer sozialen und friedenssichernden
wirklich präventiven Strategie um die Beseitigung
von Ungerechtigkeit hier wie weltweit zu kümmern und zivile
Freiwilligen- und Friedensdienste substanziell zu fördern.
Ein erweiterter Sicherheitsbegriff wird schließlich ökonomische
und ökologische Risiken politisch zu überwinden suchen. Dazu
braucht es stärkerer staatlicher Rahmensetzungen für
wirtschaftliches Handeln.
Die Parteien sollten in diesem Jahr aus der Zivilgesellschaft neu
angefragt werden, was sie konkret tun für die Umwandlung der
drohenden Ellbogen- und Kampf-Gesellschaft in eine zivile,
multikulturelle, tolerante, diskussionsfreudige, solidarische
Gesellschaft.
Reinhard J. Voß, Generalsekretär der deutschen Sektion von
pax christi
Migrationspolitik: Auf der ganzen Linie enttäuschend
Die Bilanz der rot-grünen
Regierung ein Jahr vor der Bundestagswahl ist, jedenfalls für
den Bereich der Ausländer- und Asylpolitik, ausgesprochen enttäuschend.
Dabei hatte alles ganz hoffnungsvoll angefangen: Mit der Änderung
des Staatsangehörigkeitsgesetzes 1999 wurde Ausländern erstmals
die Möglichkeit eröffnet, durch Geburt in Deutschland die
deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Die dringend nötige
Gewährung der doppelten Staatsangehörigkeit konnte dabei
allerdings nicht durchgesetzt werden. Dafür sorgte nicht zuletzt
die Hessen-Wahl im Frühjahr 1999 mit ihrer unseligen Kampagne,
die jeglichen weiteren Reformbemühungen im Ausländer- und
Asylbereich den Todesstoß gab und die Koalition in ein Trauma stürzte,
von dem sie sich bis heute nicht erholte. Ab dieser Zeit lautete
die Devise: Auf jeden Fall ein zweites De-saster wie in Hessen
vermeiden.
Wo stehen wir heute? Der Entwurf zum Zuwanderungsgesetz aus dem
Hause Schily hat jegliche Hoffnung auf eine Besserung der
beschriebenen Situation genommen. Die einzige noch erwähnenswerte
Besserstellung von Migranten, das eigenständige Aufenthaltsrecht
bei Scheidung oder Tod, soll wieder eingeschränkt werden. Ungelöst
bleibt das Problem des Schutzes bei nichtstaatlicher Verfolgung:
für Frauen, die vor der Zwangsbeschneidung flüchten, für
Menschenrechtler, die von Fundamentalisten verfolgt werden,
Menschen, die vor bürgerkriegsähnlichen Situationen fliehen.
Statt ihnen, wie in fast ganz Europa üblich, einen Flüchtlingsstatus
zu geben, sollen sie künftig selbst nachweisen, dass eine
Ausreise in irgendeinen anderen Staat nicht möglich und
zumutbar ist. Wer aber kann das nachweisen? Die Folge: sie
sollen lediglich eine Bescheinigung darüber erhalten, dass sie
nicht abgeschoben werden ein noch schlechterer Status als
die derzeitige Duldung. Dabei wäre die Gewährung einer
Aufenthaltserlaubnis für diese tatsächlich verfolgten Personen,
die in der Regel auf Dauer in Deutschland bleiben, die einzig
vernünftige Lösung.
Statt die Altersgrenze für den Kindernachzug wie bei unseren
europäischen Nachbarn auf 18 Jahre anzuheben, soll sie für die
meisten von derzeit 16 auf 12 Jahre abgesenkt werden. Wo bleibt
das Recht der Eltern, über den Aufenthalt ihrer Kinder zu
bestimmen? Und warum ist man nicht bereit, der jahrelangen
Forderung von Kirchen und Verbänden nach einer gesetzlichen Härtefallregelung
nachzukommen, die viele Kirchenasyle überflüssig machen könne?
Die Deutsche Bischofskonferenz hat im Mai dieses Jahres eine
hervorragende Ausarbeitung herausgegeben mit dem Titel: Leben
in Illegalität in Deutschland eine humanitäre und
pastorale Herausforderung. Darin werden Vorschläge zum
Umgang mit dem Phänomen der Illegalität gemacht. Auch die
Süßmuth-Kommission hat erste Maßnahmen
vorgeschlagen. Nichts davon wurde im Gesetzentwurf umgesetzt. Die
Terroranschläge in den USA belasten die Bemühungen um eine
politische Konsensfindung zusätzlich. Dennoch darf es keinen Rückzug
in nationalstaatliches Denken geben.
Die derzeitige Ausländer- und Asylpolitik der Bundesregierung
ist alles andere als ein großer Wurf. Im Gegenteil. Sie sperrt
sich (unter dem Druck von CDU/CSU) gegen die sehr viel offeneren
Tendenzen auf europäischer Ebene und versucht diese zu
verhindern. Der Konsens mit der Opposition wurde zum Selbstzweck;
die Lösung von Sachfragen blieb auf der Strecke.
Hermann Uihlein, Deutscher Caritasverband
Längst nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft
Die Bundesregierung ist unter
anderem mit dem Versprechen angetreten, für mehr soziale
Gerechtigkeit zu sorgen. Nun ist kaum ein Begriff schwerer zu
definieren wie dieser, weil je nach politischer Auffassung jeder
darunter etwas anderes versteht. Betrachtet man jedoch die Grundzüge
der bisherigen Reformen, so ist man überrascht, was gerade eine
rot-grüne Bundesregierung darunter versteht. Man kommt zu dem
Ergebnis, dass sowohl marktliberale als auch
wirtschaftsorientierte Sichtweisen dominieren. Auffallend auch,
dass im Kern vieler Reformen die politische Grundhaltung der Vorgängerregierung
übernommen wurde.
Es gibt aber auch Beispiele, die gerade aus der Sicht
katholischer Verbände verstärkte Aufmerksamkeit hervorrufen müssen.
So ist bei der Rentenreform der Einstieg in den Ausstieg der
paritätischen Versicherung gegangen worden. Inwieweit dieses
Modell dem Prinzip der Generationengerechtigkeit näher kommt als
alle bisher diskutierten Varianten, bleibt fraglich. Auch in
vielen anderen Politikfeldern wird das Prinzip mehr
Eigenverantwortung zum Maßstab von Gesetzesänderungen.
Das ist insofern interessant, weil gerade die SPD zwischen
Eigenverantwortung und Solidaritätsprinzip bisher eher einen unüberwindbaren
Gegensatz zu konstruieren versuchte. Wenn aber die Abkehr von der
Staatsfixierung oder gar von der Hängemattenmentalität
eingeläutet werden soll, wenn Menschen eigenverantwortlicher
das heißt letztendlich stärker aus eigener Tasche
für ihre persönlichen Ansprüche sorgen sollen, dann müssen
sie auch dazu in die Lage versetzt werden. Sonst bleibt dieses
Prinzip ein Exklusivrecht, das gesellschaftsspaltend wirkt.
In diesem Punkt ist die Regierung noch lange nicht am Ziel. Die
Arbeitsmarktentwicklung deutet mittlerweile auf eine
Zweiklassengesellschaft hin. Längst sind nicht alle Möglichkeiten
ausgeschöpft, um auf der einen Seite den Zugang zum Arbeitsmarkt
zu erleichtern und auf der anderen Seite die Voraussetzungen zu
verbessern, Arbeitsplätze anzubieten. Zu sehr verhaftet man
ausgerechnet hier noch in alten Denk- und Lösungsmustern. Warum
wird die Einführung von Kombilöhnen nicht verwirklicht? Warum
werden nicht für den Dienstleistungssektor ein Bereich,
der vor allem für Niedrigqualifizierte die einzige Beschäftigungsmöglichkeit
darstellt Regelungen getroffen, die die Arbeit billiger
machen? Gerade hier sollte man aus ordnungspolitischer und
volkswirtschaftlicher Sicht Sonderregelungen insbesondere
für die Sozialversicherungbeiträge treffen.
Eines darf letztendlich nicht aus dem öffentlichen Bewusstsein
geraten: Die Gesellschaft muss Anerkennungs- und Selbstbestätigungsmöglichkeiten
gerade für jene schaffen, die aus welchen Gründen auch immer
vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Die
Wiederbelebung des gemeinsamen Wortes der Kichen zur
wirtschaftlichen und sozialen Lage in Form einer verbändeübergreifenden
Initiative unter dem Motto Beteiligung schafft
Gerechtigkeit mag Ausdruck für ein allgemein vorhandenes
Unbehagen sein. Bei aller Komplexität der Probleme und dem
Wettstreit über die erfolgreichsten Lösungsvorschläge muss der
Mensch der Maßstab jeglicher Politik bleiben. Und hier habe ich
leise Zweifel: Wenn vorrangig wirtschaftliche Interessen die
Entscheidungen diktieren, wie das schleichend in der Gendebatte
geschieht, bleiben Menschen auf der Strecke. Die Aufgabe
katholischer Verbände wird es daher verstärkt sein, politische
Entscheidungen unter diesem Aspekt zu beurteilen und
gegebenenfalls die Stimme lautstark zu erheben.
Heinz Schemken MdB, Bundesvorsitzender des Kolpingwerks
Deutschland