Im Nachbarbistum Straßburg
trat Ende Mai eine erste so genannte Vorsynodale
Versammlung zusammen. Es war dies ein weiterer Schritt
innerhalb eines über mehrere Jahre angelegten
Beratungs-Prozesses. Zu einem späteren Zeitpunkt soll dieser in
eine formelle Diözesan-Synode münden.
Keine Leitung ohne
Beratung
Das Erzbistum Straßburg hielt
eine Vorsynodale Versammlung ab
Der Erzbischof von Straßburg, Joseph Doré, ist ein in
Frankreich bekannter und anerkannter Universitätstheologe. Gegen
Ende einer so genannten Vorsynodalen Versammlung, zu
der ins südlich von Straßburg gelegene Matzenheim eingeladen
wurde, sagte er einen Satz, der zeigte: Dieser Bischof verbindet
mit dem begonnenen synodalen Prozess ein mittel- bis längerfristiges
Ziel, eine nachhaltige Verankerung des synodalen Elements in der
Kirchenleitung. Autorität, meinte Doré, könne in der Kirche
egal auf welcher Ebene nur in Verbindung mit Räten
ausgeübt werden. Das gelte auch für den Papst.
Für viele Bistümer nicht nur in Frankreich mag es nichts Neues
sein für die Erzdiözese Straßburg war es ein neuer
Schritt, den Erzbischof Doré mit rund 300 Diözesanen am letzten
Samstag im Mai in den Räumen eines kirchlichen Internats
unternahm. Mitglieder dieses eigens zu diesem Zweck geschaffenen
Gremiums waren von Amts wegen unter anderen die Mitglieder des
Bischofs-, Priester- und Diözesanpastoralrates. Hinzu kamen gewählte
Vertreter weiterer Gruppen (Diakone, Ordensleute und andere),
Vertreter der 14 bestehenden so genannten Seelsorgebezirke (Zones
pastorales) des Bistums sowie einige Experten (Theologie,
Kirchenrecht, Soziologie). Auch einige Nachbarbistümer waren
vertreten, für das Bistum Metz nahm Bischof Pierre Raffin teil,
schließlich befreundete Kirchen aus der Ökumene.
Viele Bistümer in Frankreich befassen sich gegenwärtig mit
einer Neuumschreibung der Pfarreigrenzen, mit der Bildung von
Gruppen von Pfarreien und der Neuzuteilung der pastoralen
Aufgaben auf die verschiedenen bestehenden Einheiten. Die veränderten
Lebensgewohnheiten der Gläubigen in den Pfarreien machen dies
erforderlich und der Priestermangel. Im Erzbistum Straßburg
halbierte sich die Zahl der aktiven Priester von 1972 bis heute
von etwa 1230 vor 30 Jahren auf mittlerweile knapp 700, und das
bei etwa 750 Pfarreien.
Anders als in anderen Teilen Frankreichs lässt man aber im
Erzbistum Straßburg die Pfarreien im Wesentlichen unangetastet.
Das hat zum einen juristische Gründe: Das Erzbistum Straßburg
zusammen mit dem Bistum Metz ist Konkordatsbistum.
Auch nach seiner Angliederung an Deutschland 1871 blieb das
napoleonische Konkordat in diesen beiden Bistümern weiterhin gültig.
Und das änderte sich auch nicht bei der Rückkehr nach
Frankreich, obwohl in Frankreich mit der scharfen laizistischen
Trennung von Staat und Kirche nach 1905 völlig andere rechtliche
Verhältnisse herrschten.
Die Kräfte neu einteilen
Im Erzbistum Straßburg hält man aber auch deshalb an den
Pfarreien fest, weil man aus dem staatlichen Bereich weiß, dass
Zusammenlegungen von Gemeinden die Probleme oftmals nicht lösen.
Wie überhaupt es allen Beteiligten ein großes Anliegen ist, die
in Staat und Gesellschaft entstandenen, historisch gewachsenen
geografischen Einheiten zu berücksichtigen.
Schon seit über 30 Jahren gibt es die Seelsorgebezirke
im Erzbistum Straßburg, nun aber sollen sie aufgewertet werden
und feste Strukturen erhalten. Es geht darum, wie es Erzbischof
Doré in einem gerade erschienenen Grundlagentext (Die Kirche des
Elsass auf der Schwelle des dritten Jahrtausends, Juni 2001)
formulierte: Die pastoralen Ziele sollen neu bestimmt, die Kräfte
neu eingeteilt, die Mittel neu verteilt werden.
Dazu kam man in Matzenheim zusammen, und es war der Versammlung
anzumerken, dass man Neuland betrat. Debatten führen und über
das Debattierte abstimmen das ist im kirchlichen Raum
nicht nur im Erzbistum Straßburg noch reichlich
ungewohnt. Zu Beginn der Versammlung von Matzenheim wurden zunächst
die Regeln beschlossen, nach denen verfahren wurde.
Eine Steuerungsgruppe genannte Kommission hatte einen
Vorentwurf für ein Statut der Seelsorgebezirke
erarbeitet. In den verschiedenen diözesanen Räten, vom Bistum
bis zur Pfarrei, war er beraten worden. Aus diesem Prozess gingen
jene Änderungswünsche hervor, die der Versammlung von
Matzenheim vorgelegt wurden. Das Reglement sah vor, dass Änderungswünsche
in Detailfragen mit einfacher, so genannte Grundsatzfragen
und das Gesamtstatut jedoch mit Zweidrittelmehrheit zu beschließen
waren. 60 einfache und 23 schwerer wiegende Änderungen waren an
dem einen Tag nur zu bewältigen, weil nicht jedes Thema mehr im
Einzelnen beraten werden musste.
Knackpunkt der Beratungen war, nicht überraschend, die Frage
nach der Leitung eines Seelsorgebezirkes. Muss die Leitung bei
einem Priester liegen? Könnte diese Aufgabe auch ein Laie
wahrnehmen? Braucht jeder Seelsorgebezirk einen eigenen
priesterlichen Leiter oder kann dieser gleichzeitig mehreren
Bezirken vorstehen? In welchem Umfang braucht ein Bezirk einen
Laienmitarbeiter? Wie ist eine solche Laienfunktion zu benennen?
Eine Revolution gab es nicht. Der Leiter eines Seelsorgebezirkes,
so wollte es die Versammlung, muss kein Bischofsvikar sein, aber
Priester sollte er schon sein. Für maximal zwei Bezirke soll er
die Verantwortung tragen, aber nicht für mehr. In jedem
Seelsorgebezirk besteht ein Pastoralrat. Der Vorstoß, die
Leitungs-Aufgabe auch für Laien zu öffnen, fand nicht einmal
eine einfache Mehrheit, erst recht keine wie es nach der
Verfahrensordnung erforderlich gewesen wäre
Zweidrittel-Mehrheit. Ihm zur Seite wird in jeder Zone ein Laie
gestellt; man entschied sich für die Bezeichnung Animator
und nicht für den Sekretär.
Lag es daran, dass sich zuvor der als Experte hinzugeladene Straßburger
systematische Theologe Joseph Hoffmann für einen Priester als
Leiter eines Seelsorgebezirkes ausgesprochen hatte? Er sah diese
Rolle in der Nähe des Bischofs und markierte deutlich den
Unterschied zu politischen Wahlämtern, die sich dem Volkswillen
verdanken. Nicht bei allen Teilnehmern stieß er damit auf
Zustimmung. Manche Teilnehmer, die sich durchaus auch einen Laien
in dieser Rolle hätten vorstellen können, verübelten ihm, dass
er entschieden für die Priester-Lösung sprach und damit die
Richtung der Entscheidung wesentlich mit vorprägte.
Dass Erzbischof Doré seinem Theologenkollegen den Rücken stärkte,
überraschte nicht. Die Mehrheit der Versammlung folgte ihrem
Bischof. Den Aufstand wollte man in dieser Frage offenbar nicht
proben. Das dürfte mit auch daran gelegen haben, dass Erzbischof
Doré die Notwendigkeit der Mitsprache der Gläubigen in Fragen
der Leitung in der Kirche unzweideutig bejahte. Ja, er tat noch
mehr. Er betonte: In der Kirche gebe es nicht nur geweihte Amtsträger,
sondern auch nicht geweihte. Aussagen dieser Art wehren nicht ängstlich
ab, sondern eröffnen neue Möglichkeiten.
Wir sind der Leib Christi
Dass man in Matzenheim einen synodalen Prozess ausgerechnet mit
der Institution des Seelsorgebezirks begann, mag ungewöhnlich
anmuten. Matzenheim war kein Tag weit reichender Visionen und
Kirchenträume. Aber vielleicht war gerade ein praktischer,
konkreter Beratungsgegenstand für den Anfang das Richtige. Die
abschließende Zustimmung zum Gesamtverfahren war deutlich, wenn
auch nicht überwältigend. Die Pfarrei, die Gemeinschaft von
mehreren Pfarreien und die Dekanate werden als Themen solcher
Versammlungen folgen. Einen vorläufigen nächsten Termin gibt es
auch schon: November 2002.
Dies werden allesamt Schritte sein auf dem Weg, kirchliche
Alltagswirklichkeit werden zu lassen, was zu Beginn der
Beratungen in Matzenheim gesungen wurde: Wir sind der Leib
Christi. Jeder von uns ist Glied dieses Leibes ...
Erzbischof Doré jedenfalls wollte in dem Tag ein Signal
der Hoffnung sehen.
Klaus Nientiedt