Im Nachbarbistum Straßburg trat Ende Mai eine erste so genannte „Vorsynodale Versammlung“ zusammen. Es war dies ein weiterer Schritt innerhalb eines über mehrere Jahre angelegten Beratungs-Prozesses. Zu einem späteren Zeitpunkt soll dieser in eine formelle Diözesan-Synode münden.

Keine Leitung ohne Beratung

Das Erzbistum Straßburg hielt eine „Vorsynodale Versammlung“ ab

Der Erzbischof von Straßburg, Joseph Doré, ist ein in Frankreich bekannter und anerkannter Universitätstheologe. Gegen Ende einer so genannten „Vorsynodalen Versammlung“, zu der ins südlich von Straßburg gelegene Matzenheim eingeladen wurde, sagte er einen Satz, der zeigte: Dieser Bischof verbindet mit dem begonnenen synodalen Prozess ein mittel- bis längerfristiges Ziel, eine nachhaltige Verankerung des synodalen Elements in der Kirchenleitung. Autorität, meinte Doré, könne in der Kirche – egal auf welcher Ebene – nur in Verbindung mit Räten ausgeübt werden. Das gelte auch für den Papst.
Für viele Bistümer nicht nur in Frankreich mag es nichts Neues sein – für die Erzdiözese Straßburg war es ein neuer Schritt, den Erzbischof Doré mit rund 300 Diözesanen am letzten Samstag im Mai in den Räumen eines kirchlichen Internats unternahm. Mitglieder dieses eigens zu diesem Zweck geschaffenen Gremiums waren von Amts wegen unter anderen die Mitglieder des Bischofs-, Priester- und Diözesanpastoralrates. Hinzu kamen gewählte Vertreter weiterer Gruppen (Diakone, Ordensleute und andere), Vertreter der 14 bestehenden so genannten Seelsorgebezirke („Zones pastorales“) des Bistums sowie einige Experten (Theologie, Kirchenrecht, Soziologie). Auch einige Nachbarbistümer waren vertreten, für das Bistum Metz nahm Bischof Pierre Raffin teil, schließlich befreundete Kirchen aus der Ökumene.
Viele Bistümer in Frankreich befassen sich gegenwärtig mit einer Neuumschreibung der Pfarreigrenzen, mit der Bildung von Gruppen von Pfarreien und der Neuzuteilung der pastoralen Aufgaben auf die verschiedenen bestehenden Einheiten. Die veränderten Lebensgewohnheiten der Gläubigen in den Pfarreien machen dies erforderlich – und der Priestermangel. Im Erzbistum Straßburg halbierte sich die Zahl der aktiven Priester von 1972 bis heute von etwa 1230 vor 30 Jahren auf mittlerweile knapp 700, und das bei etwa 750 Pfarreien.
Anders als in anderen Teilen Frankreichs lässt man aber im Erzbistum Straßburg die Pfarreien im Wesentlichen unangetastet. Das hat zum einen juristische Gründe: Das Erzbistum Straßburg – zusammen mit dem Bistum Metz – ist Konkordatsbistum. Auch nach seiner Angliederung an Deutschland 1871 blieb das napoleonische Konkordat in diesen beiden Bistümern weiterhin gültig. Und das änderte sich auch nicht bei der Rückkehr nach Frankreich, obwohl in Frankreich mit der scharfen laizistischen Trennung von Staat und Kirche nach 1905 völlig andere rechtliche Verhältnisse herrschten.

Die Kräfte neu einteilen

Im Erzbistum Straßburg hält man aber auch deshalb an den Pfarreien fest, weil man aus dem staatlichen Bereich weiß, dass Zusammenlegungen von Gemeinden die Probleme oftmals nicht lösen. Wie überhaupt es allen Beteiligten ein großes Anliegen ist, die in Staat und Gesellschaft entstandenen, historisch gewachsenen geografischen Einheiten zu berücksichtigen.
Schon seit über 30 Jahren gibt es die „Seelsorgebezirke“ im Erzbistum Straßburg, nun aber sollen sie aufgewertet werden und feste Strukturen erhalten. Es geht darum, wie es Erzbischof Doré in einem gerade erschienenen Grundlagentext (Die Kirche des Elsass auf der Schwelle des dritten Jahrtausends, Juni 2001) formulierte: Die pastoralen Ziele sollen neu bestimmt, die Kräfte neu eingeteilt, die Mittel neu verteilt werden.
Dazu kam man in Matzenheim zusammen, und es war der Versammlung anzumerken, dass man Neuland betrat. Debatten führen und über das Debattierte abstimmen – das ist im kirchlichen Raum nicht nur im Erzbistum Straßburg noch reichlich
ungewohnt. Zu Beginn der Versammlung von Matzenheim wurden zunächst die Regeln beschlossen, nach denen verfahren wurde.
Eine „Steuerungsgruppe“ genannte Kommission hatte einen Vorentwurf für ein Statut der „Seelsorgebezirke“ erarbeitet. In den verschiedenen diözesanen Räten, vom Bistum bis zur Pfarrei, war er beraten worden. Aus diesem Prozess gingen jene Änderungswünsche hervor, die der Versammlung von Matzenheim vorgelegt wurden. Das Reglement sah vor, dass Änderungswünsche in Detailfragen mit einfacher, so genannte „Grundsatzfragen“ und das Gesamtstatut jedoch mit Zweidrittelmehrheit zu beschließen waren. 60 einfache und 23 schwerer wiegende Änderungen waren an dem einen Tag nur zu bewältigen, weil nicht jedes Thema mehr im Einzelnen beraten werden musste.
Knackpunkt der Beratungen war, nicht überraschend, die Frage nach der Leitung eines Seelsorgebezirkes. Muss die Leitung bei einem Priester liegen? Könnte diese Aufgabe auch ein Laie wahrnehmen? Braucht jeder Seelsorgebezirk einen eigenen priesterlichen Leiter oder kann dieser gleichzeitig mehreren Bezirken vorstehen? In welchem Umfang braucht ein Bezirk einen Laienmitarbeiter? Wie ist eine solche Laienfunktion zu benennen?
Eine Revolution gab es nicht. Der Leiter eines Seelsorgebezirkes, so wollte es die Versammlung, muss kein Bischofsvikar sein, aber Priester sollte er schon sein. Für maximal zwei Bezirke soll er die Verantwortung tragen, aber nicht für mehr. In jedem Seelsorgebezirk besteht ein Pastoralrat. Der Vorstoß, die Leitungs-Aufgabe auch für Laien zu öffnen, fand nicht einmal eine einfache Mehrheit, erst recht keine – wie es nach der Verfahrensordnung erforderlich gewesen wäre – Zweidrittel-Mehrheit. Ihm zur Seite wird in jeder Zone ein Laie gestellt; man entschied sich für die Bezeichnung „Animator“ – und nicht für den „Sekretär“.
Lag es daran, dass sich zuvor der als Experte hinzugeladene Straßburger systematische Theologe Joseph Hoffmann für einen Priester als Leiter eines Seelsorgebezirkes ausgesprochen hatte? Er sah diese Rolle in der Nähe des Bischofs und markierte deutlich den Unterschied zu politischen Wahlämtern, die sich dem Volkswillen verdanken. Nicht bei allen Teilnehmern stieß er damit auf Zustimmung. Manche Teilnehmer, die sich durchaus auch einen Laien in dieser Rolle hätten vorstellen können, verübelten ihm, dass er entschieden für die Priester-Lösung sprach und damit die Richtung der Entscheidung wesentlich mit vorprägte.
Dass Erzbischof Doré seinem Theologenkollegen den Rücken stärkte, überraschte nicht. Die Mehrheit der Versammlung folgte ihrem Bischof. Den Aufstand wollte man in dieser Frage offenbar nicht proben. Das dürfte mit auch daran gelegen haben, dass Erzbischof Doré die Notwendigkeit der Mitsprache der Gläubigen in Fragen der Leitung in der Kirche unzweideutig bejahte. Ja, er tat noch mehr. Er betonte: In der Kirche gebe es nicht nur geweihte Amtsträger, sondern auch nicht geweihte. Aussagen dieser Art wehren nicht ängstlich ab, sondern eröffnen neue Möglichkeiten.

„Wir sind der Leib Christi“

Dass man in Matzenheim einen synodalen Prozess ausgerechnet mit der Institution des Seelsorgebezirks begann, mag ungewöhnlich anmuten. Matzenheim war kein Tag weit reichender Visionen und Kirchenträume. Aber vielleicht war gerade ein praktischer, konkreter Beratungsgegenstand für den Anfang das Richtige. Die abschließende Zustimmung zum Gesamtverfahren war deutlich, wenn auch nicht überwältigend. Die Pfarrei, die Gemeinschaft von mehreren Pfarreien und die Dekanate werden als Themen solcher Versammlungen folgen. Einen vorläufigen nächsten Termin gibt es auch schon: November 2002.
Dies werden allesamt Schritte sein auf dem Weg, kirchliche Alltagswirklichkeit werden zu lassen, was zu Beginn der Beratungen in Matzenheim gesungen wurde: „Wir sind der Leib Christi. Jeder von uns ist Glied dieses Leibes ...“ Erzbischof Doré jedenfalls wollte in dem Tag ein „Signal der Hoffnung“ sehen.
Klaus Nientiedt