Lex orandi

Egal wie man zum Inhalt der neuen Richtlinien über den Gebrauch der Volkssprache in der Liturgie steht – sie enthalten vor allem eine Botschaft: Die katholische Kirche tut sich zunehmend schwer, auf dem Gebiet der Liturgie weltweit eine einheitliche Sprache zu sprechen. Gerade im angelsächsischen Raum, und hier vor allem in den USA, und zwischen den USA und Rom hat es in den letzten Jahren erhebliches Gerangel um die Einführung einer in Bezug auf die Geschlechter nicht diskriminierenden Sprache gegeben.
Hieraus will man nun Konsequenzen ziehen. Im Wesentlichen werden die formellen Zuständigkeiten für die Approbation neuer Übersetzungen von Bibeltexten für den liturgischen Gebrauch betont und die übersetzenden Kommissionen und Fachleute auf die Texttreue verpflichtet. In manchen extremen Fällen, etwa gegenüber den nun auch in der Presse gerne zitierten „Heilige Geistin“ und „Vater und Mutter unser“, mag das zunächst weiterhelfen. Insgesamt wird es nicht ausreichen.
In den liturgischen Texten sei eine „Diskriminierung gegen irgendjemanden oder eine Verneinung der gleichen Würde der Menschen nicht beabsichtigt“, heißt es in den neuen Richtlinien. Das ändert jedoch nichts daran, dass bestimmte Aussagen heute von (manchen) Frauen faktisch als diskriminierend angesehen werden. In einer Ausarbeitung zur deutschsprachigen Messbuchrevision heißt es etwa: „Das Lektionar enthält ... eine nicht unbedeutende Anzahl von Perikopen, die Frauen als einseitig oder sogar verletzend empfinden, auch an hervorragenden Stellen.“ Als Beispiel wird auf Epheser 5, 22–24 verwiesen, die paulinische Unterordnung der Frauen unter den Willen des Mannes.
Die Bearbeitung dieser anstehenden Fragen wird durch die Richtlinien nicht leichter. Dass hier Handlungsbedarf besteht, zeigt vielerorten die gottesdienstliche Praxis. Manche Lektoren, nicht nur Frauen, helfen sich damit, dass sie spontan Ergänzungen vornehmen. So liest der eine bei den paulinischen Brieferöffnungen „Schwestern und Brüder“ und der andere nicht. Manches Mal bleibt es nicht bei den Brieferöffnungen. In eine solche Situation kommt man, wenn sich Messordo, Leseordnung und Bibelübersetzung einerseits und das Sprachempfinden der Menschen anderseits auseinander bewegen.
Die Regel des Betens (lex orandi) und die Regel des Glaubens (lex credendi), so nennt dies die Tradition, stehen in einem engen Zusammenhang. Zum Problem wird uns heute dieser Zusammenhang dadurch, dass die Art und Weise zu beten und zu glauben heute so unterschiedlich geworden sind – zwischen den Sprachräumen, aber auch innerhalb ein und desselben.
Hier Einheit in Vielfalt zu ermöglichen, müsste das Ziel sein. Extreme Lösungen kann und wird es hier nicht geben, aber es braucht theologisch und pastoral gut durchdachte und behutsame Versuche, die Kluft zwischen allgemeinem Sprachempfinden und Liturgiesprache nicht zu groß werden zu lassen.

Klaus Nientiedt