Lex orandi
Egal wie man zum Inhalt der neuen
Richtlinien über den Gebrauch der Volkssprache in der Liturgie
steht sie enthalten vor allem eine Botschaft: Die
katholische Kirche tut sich zunehmend schwer, auf dem Gebiet der
Liturgie weltweit eine einheitliche Sprache zu sprechen. Gerade
im angelsächsischen Raum, und hier vor allem in den USA, und
zwischen den USA und Rom hat es in den letzten Jahren erhebliches
Gerangel um die Einführung einer in Bezug auf die Geschlechter
nicht diskriminierenden Sprache gegeben.
Hieraus will man nun Konsequenzen ziehen. Im Wesentlichen werden
die formellen Zuständigkeiten für die Approbation neuer Übersetzungen
von Bibeltexten für den liturgischen Gebrauch betont und die übersetzenden
Kommissionen und Fachleute auf die Texttreue verpflichtet. In
manchen extremen Fällen, etwa gegenüber den nun auch in der
Presse gerne zitierten Heilige Geistin und Vater
und Mutter unser, mag das zunächst weiterhelfen. Insgesamt
wird es nicht ausreichen.
In den liturgischen Texten sei eine Diskriminierung gegen
irgendjemanden oder eine Verneinung der gleichen Würde der
Menschen nicht beabsichtigt, heißt es in den neuen
Richtlinien. Das ändert jedoch nichts daran, dass bestimmte
Aussagen heute von (manchen) Frauen faktisch als diskriminierend
angesehen werden. In einer Ausarbeitung zur deutschsprachigen
Messbuchrevision heißt es etwa: Das Lektionar enthält ...
eine nicht unbedeutende Anzahl von Perikopen, die Frauen als
einseitig oder sogar verletzend empfinden, auch an hervorragenden
Stellen. Als Beispiel wird auf Epheser 5, 2224
verwiesen, die paulinische Unterordnung der Frauen unter den
Willen des Mannes.
Die Bearbeitung dieser anstehenden Fragen wird durch die
Richtlinien nicht leichter. Dass hier Handlungsbedarf besteht,
zeigt vielerorten die gottesdienstliche Praxis. Manche Lektoren,
nicht nur Frauen, helfen sich damit, dass sie spontan Ergänzungen
vornehmen. So liest der eine bei den paulinischen Brieferöffnungen
Schwestern und Brüder und der andere nicht. Manches
Mal bleibt es nicht bei den Brieferöffnungen. In eine solche
Situation kommt man, wenn sich Messordo, Leseordnung und Bibelübersetzung
einerseits und das Sprachempfinden der Menschen anderseits
auseinander bewegen.
Die Regel des Betens (lex orandi) und die Regel des Glaubens (lex
credendi), so nennt dies die Tradition, stehen in einem engen
Zusammenhang. Zum Problem wird uns heute dieser Zusammenhang
dadurch, dass die Art und Weise zu beten und zu glauben heute so
unterschiedlich geworden sind zwischen den Sprachräumen,
aber auch innerhalb ein und desselben.
Hier Einheit in Vielfalt zu ermöglichen, müsste das Ziel sein.
Extreme Lösungen kann und wird es hier nicht geben, aber es
braucht theologisch und pastoral gut durchdachte und behutsame
Versuche, die Kluft zwischen allgemeinem Sprachempfinden und
Liturgiesprache nicht zu groß werden zu lassen.
Klaus Nientiedt