Ein neues Gewitter?

Die Forderung von Kardinal Joachim Meisner nach Rücknahme der Königsteiner Erklärung von August 1968 ist nicht neu. Wiederholt wurde sie in den vergangenen Jahren erhoben. Das Besondere am neuerlichen Vorstoß ist sein Zeitpunkt. Der Ausstieg aus der gesetzlichen Schwangerschaftskonflikt-Beratung ist im Wesentlichen vollzogen, da kommt das nächste Ziel in den Blick. Braut sich hier ein neues deutsch-vatikanisches Gewitter zusammen? Im gegenwärtigen Pontifikat brach an den verschiedenen Stellen die Frage auf, wie es um den Gehorsam der Gläubigen gegenüber Lehren des kirchlichen Lehramtes bestellt ist, die das Lehramt selbst als nicht unfehlbar einstuft. Die lehramtliche Antwort hierauf waren etwa der umstrittene dritte Zusatz zur zusammen mit dem Treueeid von den Amtsträgern zu sprechenden „Professio fidei“ (Glaubensbekenntnis). Genau in den Bereich dieses Zusatzes zur „Professio fidei“ stößt auch die Forderung nach der Rücknahme der Königsteiner Erklärung vor. Die Erklärung von Königstein eröffnet dem informierten Gewissen eine Möglichkeit, wo es nach Ansicht mancher in der Kirche eigentlich keinen Spielraum geben kann. „Königstein“ lässt sich auch auf andere innerkirchlich strittige Fragen übertragen. Hier soll ein Riegel vorgeschoben werden.
Nach „Humanae vitae“ hat die Königsteiner Erklärung der damaligen Deutschen Bischofskonferenz viel zur Befriedung der Lage in Deutschland beigetragen, auch wenn damit die Auseinandersetzung in der Sache nicht beendet war. Die Moraltheologie beurteilt empfängnisregelnde Mittel im Rahmen verantworteter Elternschaft seit langem nicht prinzipiell anders als die Methoden der so genannten natürlichen Familienplanung.
Eine Rücknahme von „Königstein“ wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwer vorstellbar. Eine Gewähr dafür, dass es nicht dazu kommt, besteht deswegen aber nicht. Auch ein flächendeckender Ausstieg aus der gesetzlichen Konfliktberatung galt lange als kaum vorstellbar – und dennoch ist es, sieht man von der Diözese Limburg ab, dazu gekommen.
So wenig vorstellbar eine Rücknahme der Königsteiner Erklärung zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch ist, was sie bedeuten würde, käme sie tatsächlich, ist schwer abschätzbar.
Zwischen dem persönlichen Handeln der Gläubigen und den lehramtlichen Positionen ist – gerade auf sexualethischen Gebiet – der Graben bereits heute so breit und tief, so dass auch die Rücknahme von „Königstein“ dem vermutlich nur wenig hinzufügen würde.
Zu bedauern wäre ein solcher Schritt dennoch: Soll dieser Graben jemals wieder weniger breit und weniger tief sein, kann dies nur geschehen, indem man das Gewissen des einzelnen Gläubigen sehr ernst nimmt. Mit dem Verweis auf das Gewissen lässt sich zwar mancherlei Missbrauch treiben – dennoch steht das Gewissen nicht einfach für Beliebigkeit. Das Gewissen will geformt, informiert, instruiert werden. Eine Schwächung des Stellenwerts des persönlichen Gewissens würde das ohnehin schwierige Verhältnis von Gläubigen und lehramtlicher Autorität zusätzlich belasten.
Klaus Nientiedt