Ein neues Gewitter?
Die Forderung von Kardinal Joachim Meisner nach Rücknahme
der Königsteiner Erklärung von August 1968 ist nicht neu.
Wiederholt wurde sie in den vergangenen Jahren erhoben. Das
Besondere am neuerlichen Vorstoß ist sein Zeitpunkt. Der
Ausstieg aus der gesetzlichen Schwangerschaftskonflikt-Beratung
ist im Wesentlichen vollzogen, da kommt das nächste Ziel in den
Blick. Braut sich hier ein neues deutsch-vatikanisches Gewitter
zusammen? Im gegenwärtigen Pontifikat brach an den verschiedenen
Stellen die Frage auf, wie es um den Gehorsam der Gläubigen
gegenüber Lehren des kirchlichen Lehramtes bestellt ist, die das
Lehramt selbst als nicht unfehlbar einstuft. Die lehramtliche
Antwort hierauf waren etwa der umstrittene dritte Zusatz zur
zusammen mit dem Treueeid von den Amtsträgern zu sprechenden
Professio fidei (Glaubensbekenntnis). Genau in den
Bereich dieses Zusatzes zur Professio fidei stößt
auch die Forderung nach der Rücknahme der Königsteiner Erklärung
vor. Die Erklärung von Königstein eröffnet dem informierten
Gewissen eine Möglichkeit, wo es nach Ansicht mancher in der
Kirche eigentlich keinen Spielraum geben kann. Königstein
lässt sich auch auf andere innerkirchlich strittige Fragen übertragen.
Hier soll ein Riegel vorgeschoben werden.
Nach Humanae vitae hat die Königsteiner Erklärung
der damaligen Deutschen Bischofskonferenz viel zur Befriedung der
Lage in Deutschland beigetragen, auch wenn damit die
Auseinandersetzung in der Sache nicht beendet war. Die
Moraltheologie beurteilt empfängnisregelnde Mittel im Rahmen
verantworteter Elternschaft seit langem nicht prinzipiell anders
als die Methoden der so genannten natürlichen Familienplanung.
Eine Rücknahme von Königstein wäre zum gegenwärtigen
Zeitpunkt schwer vorstellbar. Eine Gewähr dafür, dass es nicht
dazu kommt, besteht deswegen aber nicht. Auch ein flächendeckender
Ausstieg aus der gesetzlichen Konfliktberatung galt lange als
kaum vorstellbar und dennoch ist es, sieht man von der Diözese
Limburg ab, dazu gekommen.
So wenig vorstellbar eine Rücknahme der Königsteiner Erklärung
zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch ist, was sie bedeuten würde, käme
sie tatsächlich, ist schwer abschätzbar.
Zwischen dem persönlichen Handeln der Gläubigen und den
lehramtlichen Positionen ist gerade auf sexualethischen
Gebiet der Graben bereits heute so breit und tief, so dass
auch die Rücknahme von Königstein dem vermutlich
nur wenig hinzufügen würde.
Zu bedauern wäre ein solcher Schritt dennoch: Soll dieser Graben
jemals wieder weniger breit und weniger tief sein, kann dies nur
geschehen, indem man das Gewissen des einzelnen Gläubigen sehr
ernst nimmt. Mit dem Verweis auf das Gewissen lässt sich zwar
mancherlei Missbrauch treiben dennoch steht das Gewissen
nicht einfach für Beliebigkeit. Das Gewissen will geformt,
informiert, instruiert werden. Eine Schwächung des Stellenwerts
des persönlichen Gewissens würde das ohnehin schwierige Verhältnis
von Gläubigen und lehramtlicher Autorität zusätzlich belasten.
Klaus Nientiedt