Bereits seit Jahren schwelt der Konflikt um die Erteilung des Religionsunterrichts im Land Brandenburg. 1996 verabschiedete der brandenburgische Landtag ein neues Schulgesetz und damit die Einführung eines staatlichen Unterrichts in Lebensgestaltung, Ethik und Religion (LER). Der konfessionelle Religionsunterricht blieb als ordentliches Lehrfach außen vor. Die Kirchen und zahlreiche Eltern legten 1996 Verfassungsbeschwerde ein. Die Unionsparteien im Bundestag erhoben eine Normenkontrollklage. Jetzt fand im Bundesverfassungsgericht die Anhörung in Sachen LER statt.

Religion und/oder LER

Die Anhörung des Bundesverfassungsgerichts zum brandenburgischen Schulgesetz

Wer als unbedarfter Fernsehzuschauer in der ARD-Tagesschau den Bericht über die Anhörung des Bundesverfassungsgerichts zum Religionsunterricht im Bundesland Brandenburg verfolgte, der wurde gleich zweimal missverständlich informiert. Zunächst war in der Meldung davon die Rede, dass die Kirchen gegen das in Brandenburg eingeführte Schulfach Lebensgestaltung – Ethik – Religionskunde (LER) klagen würden. Das stimmt so nicht. Die Kirchen klagen dagegen, dass nach den Vorschriften des brandenburgischen Schulgesetzes LER Pflichtfach für alle Schüler, der Religionsunterricht dagegen kein ordentliches Lehrfach mehr ist. Ein kleiner, aber feiner Unterschied.
Gleich darauf folgte die nächste Tatsachenverdrehung. Dieses Mal vom brandenburgischen Minis-terpräsidenten Manfred Stolpe höchstpersönlich. Man könne die 80 Prozent konfessionslosen Schüler in Brandenburg nicht auf ein Fach verpflichten, das nicht auf sie zugeschnitten sei, sagte er in ein öffentlich-rechtliches Mikrofon. Aber in Wahrheit gibt es gar niemanden, der die Brandenburger Schüler in den Religionsunterricht zwingen will. Religion soll lediglich als ordentliches Lehrfach angeboten werden. So wie es in allen anderen Bundesländern ist – gemäß Artikel 7, Absatz 3 des Grundgesetzes.
In diesem Text des Grundgesetzes – so wurde bei der Anhörung der Verfassungsrichter mehrfach geäußert – steckt mehr, als es auf den ersten Blick scheint. Friedrich Merz, der Fraktionsvorsitzende von CDU und CSU im Bundestag, bezeichnete den Artikel 7 als „tragende Säule des Staatskirchenrechts“. Und zwar deshalb, weil der Staat laut Verfassung zur „weltanschaulichen Neutralität“ verpflichtet sei. „Er kann keine verbindlichen Werte vorgeben“, so Merz. „Dies muss aus der Gesellschaft heraus erfolgen. Und dabei kommt den Kirchen entscheidende Bedeutung zu.“ Konsequenterweise müsse der Staat mit den Kirchen kooperieren und sie in Form des Religionsunterrichts in die Schulen integrieren.
Das ist in Brandenburg nicht der Fall. Zwar findet dort in vielen Schulen Religionsunterricht statt. Und er wird sogar größtenteils vom Land bezahlt. Verantwortet wird er aber alleine von den Kirchen. Und wer Religion statt LER will, muss sich schriftlich von LER abmelden und dies auch begründen. Für Religion gibt es keine Zeugnisnote. Die Unterrichtsstunden sind an den Rand gedrängt. Nicht selten finden parallel interessante Arbeitsgemeinschaften statt. Eine Chancengleichheit zwischen LER und dem Religionsunterricht ist also in der Praxis nicht gegeben. Christliche Eltern und Schüler empfinden das als diskriminierend. Kein Wunder, dass sie – neben den Unionsparteien und den Kirchen in großer Zahl Beschwerde beim Verfassungsgericht einlegten.
Kein Wunder auch, dass die Ökumene an diesem Tag bestens funktionierte. In der Not rückt man zusammen. Im wahrsten Sinne des Wortes. Kardinal Karl Lehmann und Präses Kock, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) saßen den ganzen Tag nebeneinander, der evangelische Bischof von Brandenburg, Wolfgang Huber, und der Berliner Kardinal Sterzinsky zogen in ihrer Argumentation an einem Strang. Kein Zweifel: Die Kirchen befürchten Schlimmeres: Bekommt Brandenburg Recht, dann wird es auch Anschlusstäter geben. Vielleicht nicht nur in den neuen Ländern.
Karl Lehmann verwahrte sich gegen die Annahme, dass der Religionsunterricht vor allem als „Zulieferer religiösen Nachwuchses“ verstanden werde. Vielmehr stehe das Fach auch für eine Hinführung zu „humanen und zum größten Teil durchaus verallgemeinerungsfähigen christlichen Grundüberzeugungen und Werten“.
Sowohl Lehmann als auch Präses Kock charakterisierten den Religionsunterricht als modernes, wissenschaftlich fundiertes Schulfach mit entsprechend qualifizierten Lehrern. Ein staatliches, alle Religionen und Weltanschauungen umfassendes Pflichtfach wie LER, so Manfred Kock, müsse laut Verfassung neutral sein und könne die Religionen nur beschreiben und aus „uninteressierter Distanz“ betrachten. „Das ist für einen lebendigen persönlichen Bildungsprozess in existenziellen Fragen zu wenig.“
Die konkreten Erfahrungen in der Praxis scheinen diese Aussagen Kocks zu bestätigen. Annegret Ortelt, evangelische Christin und eine der beschwerdeführenden Mütter, beklagte angesichts der wiederholten Klagen ihrer Kinder über LER die Oberflächlichkeit dieses Schulfachs gerade bei religiösen Themen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass Lehrer, die mit dem christlichen Glauben niemals näher in Berührung waren oder ihm sogar kritisch gegenüber stehen, beispielsweise die Bedeutung des Pfingstfestes erklären können“, meinte sie.
Beschwichtigende Worte auf der anderen Seite. Es schien, als wolle der brandenburgische Ministerpräsident Manfred Stolpe nacheilenden Gehorsam gegenüber der Verfassung unter Beweis stellen, indem er deutlich machte, dass der Religionsunterricht vom Land Brandenburg zukünftig noch stärker unterstützt werden solle. Die Religionslehrer seien ins Kollegium zu integrieren, Religion könne „mehr und mehr“ in die Stundentafel aufgenommen werden.
Noch beschwörender kam dann die Stellungnahme des brandenburgischen Bildungsministers und früheren evangelischen Pfarrers Steffen Reiche daher. „LER ist nicht gegen die Kirchen eingeführt worden“, beteuerte er. Es gehe aber darum, dass Christen und Nichtchristen gemeinsam und nicht getrennt über Werte redeten. Deshalb habe LER in der „weitgehend atheistischen Gesellschaft“ Brandenburgs eine wichtige Integrationsfunktion. Nicht „alternativ“, sondern „konsekutiv“, so Reiche, sei das Verhältnis von LER und Religionsunterricht gedacht. Will heißen: In LER werden Fragen aufgeworfen die dann im Religionsunterricht eine Antwort finden können. Reiche wörtlich: „Mir geht es darum, dass mehr Kinder Religionsunterricht an Brandenburger Schulen haben.“
Dass sich der Bildungsminister damit selbst widersprochen hatte, machten die Fragen der Richter deutlich: Wenn das so ist, wäre es dann nicht gut, Religion als ordentliches Lehrfach einzuführen – zumindest in den oberen Klassenstufen, in denen LER bislang nicht unterrichtet werde? Reiche verneinte: In diesem Fall müsse sich jeder Schüler alternativ entscheiden zwischen LER und Religion und die Gemeinsamkeit sei dahin. Gegenfrage: Das sei doch auch jetzt schon so. Denn die Schüler, die Religionsunterricht wollten, meldeten sich von LER ab. Warum also nicht Religion als ordentliches Lehrfach aufstufen? Steffen Reiche war nicht in der Lage, diesen Widerspruch aufzulösen.
Im Zuge der juristischen Debatte zur Verfassungsmäßigkeit des Brandenburger Schulgesetzes wurde bei der Anhörung deutlich, dass es zwei Lücken der schein-bar eindeutigen Verfassungstexte sind, in die die Prozessbevollmächtigten des Landes Brandenburg stoßen wollen. Vor allem die so genannte „Bremer Klausel“ im Artikel 141 des Grundgesetzes soll zum Hebel werden, um die Allgemeingültigkeit von Artikel sieben in Frage zu stellen. Sie besagt, dass der Religionsunterricht in den Bundesländern kein ordentliches Lehrfach ist, in denen zum 1. Januar 1949 eine andere Regelung bestand. Für Brandenburg träfe dies zu. Diese Klausel – auf die Situation im Stadtstaat Bremen bezogen – will das Land für sich beanspruchen.
Gegenargument der Beschwerdeführer: Das Land Brandenburg habe 1949 de facto nicht mehr existiert und sei 1990 gänzlich neu gegründet worden. Durch den Beitritt der neuen Länder zum Grundgesetz gelte also auch dort die Garantie des Religionsunterrichts.
Dagegen ist nach Auffassung der Vertreter der Brandenburger Landesregierung Artikel 7, 3 auf ein „Volkskirchentum“ zugeschnitten. Wäre damals die Situation so wie heute gewesen, hätten die Verfassungsväter ein anderes Gesetz gemacht, hieß es. Von den gesellschaftlichen Veränderungen könne doch die heutige Auslegung des Grundgesetzes nicht absehen.
Aber die für Brandenburg sprechenden Rechtsexperten – insbesondere die Professoren Ulrich Preuß, Hans Meyer und Bernhard Schlink – setzen noch an einem weiteren Punkt an. Nach Artikel 7 des Grundgesetzes sei der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an allen Schulen „mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen“ vorgesehen. Angesichts der Tatsache, dass die große Mehrheit der brandenburgischen Schüler konfessionslos sei, könnten die Schulen im Land eben auch als „bekenntnisfreie Schulen“ gelten und somit den Religionsunterricht ausgliedern. Dieses Argument schien nach den Gegenreden insbesondere der Professoren Josef Isensee und Fritz Ossenbühl allerdings kaum tragfähig zu sein. Die Väter des Grundgesetzes, so wurde deutlich, hatten bei der Rede von der „bekenntnisfreien Schule“ einen Ausnahmefall vor Augen, keineswegs eine flächendeckende Möglichkeit.
Über weite Strecken der Anhörung vermieden es die Kontrahenten, sich gegenseitig den guten Willen abzusprechen. Die Landesregierung unterstrich immer wieder ihre Absicht, den Religionsunterricht zu unterstützen. Und Bildungsminister Reiche zeichnete die Offenheit und Freundlichkeit der LER-Lehrer gegenüber dem Glauben und den Kirchen in allzu hellen Farben. Die Vertreter der Kirchen signalisierten wiederum, dass es ihnen nicht um die Bekämpfung von LER gehe, sondern um Wahlfreiheit zwischen zwei ordentlichen Lehrfächern LER und Religion. Auch sie schönten die Realität des Religionsunterrichts und das innere Engagement der Lehrer.
Ganz am Ende wurde die Auseinandersetzung dann doch noch heftiger. Zunächst schoss der evangelische Staatskirchenrechtler Martin Heckel übers Ziel hinaus, indem er den LER-Lehrern pauschal Kirchenfeindlichkeit un-terstellte. Ministerpräsident Stolpe lud ihn darauf zu einem Treffen mit Lehrkräften ein. Der Bevollmächtigte der Landesregierung, Professor Hans Meyer, ließ sich – erbost über Heckels Darlegungen – dazu hinreißen, sein Innerstes nach außen zu kehren: „Ich habe den Eindruck, dass nicht das brandenburgische Schulrecht einer Reform bedarf, sondern das tradierte deutsche Staatskirchenrecht.“ Der evangelische Landesbischof von Brandenburg, Wolfgang Huber, konterte auf Stolpe. „Trotz in sieben Jahren beharrlich erklärter Bereitschaft, mit LER-Lehrern zu reden oder den Unterricht zu besuchen, bin ich nie eingeladen worden.“
Wann das Urteil verkündet wird, steht noch nicht fest. Nachdem die Verfassungsklagen aber bereits 1996 eingereicht wurden und sich auf der anderen Seite LER als Pflichtfach in Brandenburg immer stärker etabliert, dürften die Richter spätestens bis Jahresende klare Verhältnisse schaffen.

Michael Winter