Aus dem Leben der Kirche in Deutschland wären sie nicht wegzudenken und doch ist der Umgang mit diesem neuen Dienst von Laienmitarbeitern in der Seelsorge mit universitärer theologischer Ausbildung unter den deutschen Bistümern weiterhin erstaunlich uneinheitlich. Vor 25 Jahren begann der erste Ausbildungskurs im Erzbistum Freiburg seine Arbeit. Am 14. Juli wird in Karlsruhe der runde Berufsgeburtstag begangen.
Unverzichtbar und doch wenig bekannt
25-jähriges Berufsjubiläum der Pastoralreferenten und -referentinnen im Erzbistum
Zeitungslektüre beim
morgendlichen Frühstück. Das zweite Hörfunkprogramm des Südwestrundfunks
strahlt vor den Nachrichten um 8 Uhr das Wort zum Tag
aus, die tägliche Kurzpredigt. Diesmal ist es eine Stimme, die
man kennt. Im Abspann heißt es: Pastoralreferentin Maria
Meesters, Baden-Baden.
Wie viele der Zuhörerinnen und Zuhörer von Maria Meesters
wissen wohl, was ein Pastoralreferent, eine Pastoralreferentin
ist? Selbst mancher, in dessen Pfarrei ein Pastoralreferent, eine
Pastoralreferentin seit geraumer Zeit wirken, kann sich darunter
wenig vorstellen. Ja, die Frau X, den Herrn Y, die kennt man aus
der Pfarrei, aber wie die offizielle Berufszeichnung heißt ...
Im Erzbistum Freiburg gibt es in diesem Jahr ein Jubiläum: Vor
25 Jahren nahm der erste Kurs von Pastoralassistenten und
-assistentinnen ihren Dienst auf. Wenn am 14. Juni in Karlsruhe
gefeiert wird, werden am gleichen Tag die Mitglieder des 21.
Ausbildungskurses als Pastoralreferenten und -referentinnen in
den Dienst des Erzbistums übernommen. Pastoralassistenten
heißen die künftigen Seelsorger während der Ausbildungsphase
nach dem Theologiestudium, Pastoralreferenten, wenn
sie diesen Teil ihrer Ausbildung abgeschlossen haben. Die tatsächliche
Bedeutung dieses kirchlichen Berufes steht in keinem Verhältnis
zu seinem Bekanntheitsgrad.
Mit 2568 Pastoralreferenten und -referentinnen (Stand: 31.
Dezember 1998) in allen deutschen Bistümern zusammen beträgt
der Anteil dieser Berufsgruppe unter den Seelsorgern insgesamt
knapp zehn Prozent, Tendenz steigend. Ein Drittel von ihnen sind
Frauen. Im pastoralen Dienst des Erzbistums stehen derzeit rund
200 Pastoralassistenten und -referenten.
Das Erzbistum Freiburg war nicht die erste bundesdeutsche Diözese,
die sich zur Einstellung von Pastoralassistenten und -referenten
entschloss. Dennoch liegt Freiburg heute bei der absoluten Zahl
in der Spitzengruppe der deutschen Bistümer, obwohl Bistümer
wie Rottenburg-Stuttgart und München-Freising noch einmal rund
100 mehr haben.
Große Unterschiede zwischen den Bistümern
Ins Verhältnis gesetzt zur Katholikenzahl beziehungsweise zur
Priesterzahl fällt Freiburg dagegen ins deutsche Mittelfeld ab:
Während im Erzbistum Freiburg knapp acht Pastoralassistenten und
-referenten auf 100 000 Katholiken kommen, haben manche Diözesen
dreimal (Limburg, Bamberg), andere doppelt so viele. Kommen im
Erzbistum Freiburg 17 Pastoralassistenten und -referenten auf 100
aktive Priester, sind dies halb so viele wie in den Bistümern
Limburg und Bamberg.
Die Einsatzorte der Pastoralreferenten sind so vielfältig wie
kirchliches Leben insgesamt. Von den rund 200 im aktiven Dienst
stehenden Pastoralreferenten sind etwa die Hälfte auf der Ebene
von Pfarreien beziehungsweise Seelsorgeeinheiten beschäftigt, 55
mit so genannten Sonderaufgaben betraut. Hierunter
werden verschiedenste Einsatzorte gefasst: vom Krankenhaus bis
zum Gefängnis, von der Hochschulseelsorge bis zum Erzbischöflichen
Ordinariat, von der Ausländerseelsorge bis zum ... siehe
Maria Meesters Rundfunk.
Was den Einsatz von Pastoralreferenten und -referentinnen angeht,
unterscheiden sich die deutschen Bistümer bis heute erheblich.
Ende 1998 standen den 262 Pastoralassistentinnen und
-referentinnen im Bistum Rottenburg-Stuttgart null
Pastoralassistenten und -referenten im Erzbistum Paderborn gegenüber.
Die Laienmitarbeiter in der Seelsorge gehören im Erzbistum
Paderborn ausschließlich der Gruppe der Gemeindereferenten und
-assistenten an. Letztere gelten schon wegen ihrer Ausbildung als
weniger verwechselbar mit dem Priester: Gemeindereferenten und
-referentinnen (die Mehrzahl von ihnen sind Frauen) haben eine
Fachhochschulausbildung (siehe konradsblatt Nr. 17/2001).
Am unterschiedlich starken Einsatz von Pastoralreferenten kann
man es bis heute ablesen: Der Einsatz von Pastoralreferenten in
der Pfarrseelsorge war durchaus nicht unumstritten und ist es bei
manchen bis heute nicht. Der Begriff Seelsorger galt
lange Zeit als gleichbedeutend mit Priester oder
Diakon. Angesichts der engen Zusammenarbeit von
Priestern mit Pastoralreferenten und -referentinnen in den
Pfarreien fürchtete mancher um die Unverwechselbarkeit des
priesterlichen Berufes.
Eine begriffliche Unterscheidung soll hier weiterhelfen: Dem
hierarchischen Amt in der Kirche stehen die von Laienmitarbeitern
wahrgenommenen Dienste gegenüber. Pastoralreferenten sollten
im Unterschied zu den Gemeindereferenten eher überpfarrlich
eingesetzt werden. In der Anfangsphase dieses Berufes legte man
großen Wert darauf, dass es sich bei Pastoralreferenten und
-referentinnen um Laien handelt in den letzten Jahren trat
stärker in den Blick, dass Laienmitarbeiter in der Seelsorge
eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, die an sich dem kirchlichen
Amt zukommen.
Schon die Vielzahl und Art der Einsatzorte von Pastoralreferenten
und -referentinnen zeigt, wie sehr die Kirche hierzulande auf
diesen Beruf angewiesen ist. Das zentrale Anliegen bei der
Einrichtung dieses Berufes war und ist nicht, Ersatz für
fehlende Priester zu haben. Eine größere Vielfalt an
Seelsorgeberufen wird der Gesamtverantwortung des Volkes Gottes für
die Sendung der Kirche, wie sie das Zweite Vatikanische Konzil
entwickelte, besser gerecht als eine Fixierung auf den einen
Priesterberuf. Sie entspricht auch eher der Vielgestalt an Ämtern,
wie sie die frühe Kirche kannte.
Das ändert jedoch nichts an der Tatsache: Angesichts fehlender
Priester sähe es in der Kirche in Deutschland und in den
deutschsprachigen Nachbarländern ohne hauptamtliche
Laienmitarbeiter in der Seelsorge noch schwieriger aus, als es
ohnehin schon ist. Ohne Gemeindereferenten und Pastoralreferenten
würde eine hauptamtlich wahrgenommene Seelsorge über weite
Strecken einfach nicht mehr bestehen.
Zur Krankensalbung muss ein Priester kommen
So unverzichtbar dieser Dienst jedoch auch sein mag seine
konkrete Ausgestaltung befindet sich noch sehr im Fluss. Mit den
damit verbundenen Rollenunsicherungen gehen die Betroffenen
verschieden um: Auf der einen Seite kann es seinen eigenen Reiz
haben, auf noch wenig begangenen Wegen zu gehen; auf der anderen
Seite ist manches auch noch wenig gesichert und bedarf immer
wieder der Begründung, der Rechtfertigung und Erläuterung.
Der/die Einzelne ist mit seiner/ihrer Person noch mehr gefordert.
Der Priestermangel drängt die Pastoralreferenten und
-referentinnen fast zwangsläufig in eine Pfarrer-Ersatz-Rolle,
die nicht dazu angetan ist, diesem Beruf ein eigenständiges
Profil zu geben. Je nachdem, wer der jeweilige dienstvorgesetzte
Pfarrer ist, gestaltet sich der Dienst der Laienseelsorger
unterschiedlich. Aufstiegsmöglichkeiten (auch in der Diözesanleitung)
sind ihnen strukturell verwehrt, solange bestimmte gehobene
Leitungsfunktionen an die Priesterweihe gebunden bleiben.
Rollenunsicherheit verursacht auch die Unterscheidung der
Arbeitsgebiete gegenüber denen der zweiten Gruppe der
Laienmitarbeiter und -mitarbeiterinnen, den Gemeindereferenten:
In den Dienstordnungen sieht es so aus, als seien diese beiden
pastoralen Tätigkeiten fein säuberlich voneinander zu
unterscheiden, die Alltagswirklichkeit in den Pfarrgemeinden
sieht aber oft anders aus.
Ein schwer wiegendes Manko ist bis heute die Tatsache, dass es
den deutschen Bischöfen in den 80er Jahren nicht gelungen ist, für
die Laienpredigt in der Eucharistiefeier in Rom eine
Fortschreibung der bis dahin geltenden Ausnahmeregelung zu
erwirken. Das neue Kirchenrecht von 1983 eröffnete zwar neue Möglichkeiten
in Bezug auf die Laienpredigt in Wortgottesdiensten, bei der
Homilie jedoch bewertete man in Rom die Gefahr höher, die
Einheit von Wortgottesdienst und Eucharistiefeier könnte Schaden
nehmen, wenn einem Nichtgeweihten die Predigt übertragen wird.
Mit der Folge, dass damit die Laienpredigt auch in der
Eucharistiefeier nicht abgeschafft wurde, sondern de facto an
manchen Orten fortbesteht. In der so genannten Laieninstruktion
von 1997 wurde das Verbot der Laienpredigt erneut eingeschärft.
Die Schweizer Bischöfe halten bis heute daran fest, dass zu den
Aufgaben der Laientheologen, die in vielen Fällen formelle
Gemeindeleiter sind, auch die Predigt in der Eucharistiefeier gehört.
Ein weiterer Knackpunkt im Dienst von Pastoralreferenten und
-referentinnen ist die Sakramentenpastoral. Einerseits bereiten
sie Menschen auf den Empfang von Sakramenten vor, an der Spendung
von Sakramenten sind sie aber strukturell gehindert. Beispiel
Krankensalbung: Der Laienmitarbeiter dasselbe Problem hat
auch der Diakon kann Kranke und Sterbende begleiten, das
stärkende Sakrament jedoch muss ein Priester spenden.
Solche fortbestehenden Schwierigkeiten in der Ausübung und
theologischen Grundlegung dieses kirchlichen Berufes können
nicht darüber hinwegtäuschen: Aus der kirchlichen Landschaft
ist er nicht wegzudenken. Selbst eine mögliche Öffnung der
Zugangswege zum Priestertum für Verheiratete (viri probati)
würde vermutlich nicht das Ende des Berufes bedeuten, selbst
wenn der eine oder andere aus diesem Kreis sich weihen ließe.
Verkündigung und Diakonie, Gemeindeaufbau und Wahrnehmung von
Weltverantwortung die Pastoralreferenten und
-referentinnen bieten für die Kirche in Deutschland eine
unverzichtbare Möglichkeit: Als pastoral, religionspädagogisch
und theologisch kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
helfen sie mit, dass Kirche und Christentum in dieser
Gesellschaft präsent sind. Rückgänge bei der Zahl der
Theologiestudierenden und der Bewerber um
Pastoralreferentenstellen zeigen, dass diese Präsenz jedoch
nicht auf alle Zeiten gesichert ist.
Klaus Nientiedt