Aus dem Leben der Kirche in Deutschland wären sie nicht wegzudenken und doch ist der Umgang mit diesem neuen Dienst von Laienmitarbeitern in der Seelsorge mit universitärer theologischer Ausbildung unter den deutschen Bistümern weiterhin erstaunlich uneinheitlich. Vor 25 Jahren begann der erste Ausbildungskurs im Erzbistum Freiburg seine Arbeit. Am 14. Juli wird in Karlsruhe der runde Berufsgeburtstag begangen.

Unverzichtbar und doch wenig bekannt

25-jähriges Berufsjubiläum der Pastoralreferenten und -referentinnen im Erzbistum

Zeitungslektüre beim morgendlichen Frühstück. Das zweite Hörfunkprogramm des Südwestrundfunks strahlt vor den Nachrichten um 8 Uhr das „Wort zum Tag“ aus, die tägliche Kurzpredigt. Diesmal ist es eine Stimme, die man kennt. Im Abspann heißt es: Pastoralreferentin Maria Meesters, Baden-Baden.
Wie viele der Zuhörerinnen und Zuhörer von Maria Meesters wissen wohl, was ein Pastoralreferent, eine Pastoralreferentin ist? Selbst mancher, in dessen Pfarrei ein Pastoralreferent, eine Pastoralreferentin seit geraumer Zeit wirken, kann sich darunter wenig vorstellen. Ja, die Frau X, den Herrn Y, die kennt man aus der Pfarrei, aber wie die offizielle Berufszeichnung heißt ...
Im Erzbistum Freiburg gibt es in diesem Jahr ein Jubiläum: Vor 25 Jahren nahm der erste Kurs von Pastoralassistenten und -assistentinnen ihren Dienst auf. Wenn am 14. Juni in Karlsruhe gefeiert wird, werden am gleichen Tag die Mitglieder des 21. Ausbildungskurses als Pastoralreferenten und -referentinnen in den Dienst des Erzbistums übernommen. „Pastoralassistenten“ heißen die künftigen Seelsorger während der Ausbildungsphase nach dem Theologiestudium, „Pastoralreferenten“, wenn sie diesen Teil ihrer Ausbildung abgeschlossen haben. Die tatsächliche Bedeutung dieses kirchlichen Berufes steht in keinem Verhältnis zu seinem Bekanntheitsgrad.
Mit 2568 Pastoralreferenten und -referentinnen (Stand: 31. Dezember 1998) in allen deutschen Bistümern zusammen beträgt der Anteil dieser Berufsgruppe unter den Seelsorgern insgesamt knapp zehn Prozent, Tendenz steigend. Ein Drittel von ihnen sind Frauen. Im pastoralen Dienst des Erzbistums stehen derzeit rund 200 Pastoralassistenten und -referenten.
Das Erzbistum Freiburg war nicht die erste bundesdeutsche Diözese, die sich zur Einstellung von Pastoralassistenten und -referenten entschloss. Dennoch liegt Freiburg heute bei der absoluten Zahl in der Spitzengruppe der deutschen Bistümer, obwohl Bistümer wie Rottenburg-Stuttgart und München-Freising noch einmal rund 100 mehr haben.

Große Unterschiede zwischen den Bistümern

Ins Verhältnis gesetzt zur Katholikenzahl beziehungsweise zur Priesterzahl fällt Freiburg dagegen ins deutsche Mittelfeld ab: Während im Erzbistum Freiburg knapp acht Pastoralassistenten und -referenten auf 100 000 Katholiken kommen, haben manche Diözesen dreimal (Limburg, Bamberg), andere doppelt so viele. Kommen im Erzbistum Freiburg 17 Pastoralassistenten und -referenten auf 100 aktive Priester, sind dies halb so viele wie in den Bistümern Limburg und Bamberg.
Die Einsatzorte der Pastoralreferenten sind so vielfältig wie kirchliches Leben insgesamt. Von den rund 200 im aktiven Dienst stehenden Pastoralreferenten sind etwa die Hälfte auf der Ebene von Pfarreien beziehungsweise Seelsorgeeinheiten beschäftigt, 55 mit so genannten „Sonderaufgaben“ betraut. Hierunter werden verschiedenste Einsatzorte gefasst: vom Krankenhaus bis zum Gefängnis, von der Hochschulseelsorge bis zum Erzbischöflichen Ordinariat, von der Ausländerseelsorge bis zum ... – siehe Maria Meesters – Rundfunk.
Was den Einsatz von Pastoralreferenten und -referentinnen angeht, unterscheiden sich die deutschen Bistümer bis heute erheblich. Ende 1998 standen den 262 Pastoralassistentinnen und -referentinnen im Bistum Rottenburg-Stuttgart null Pastoralassistenten und -referenten im Erzbistum Paderborn gegenüber. Die Laienmitarbeiter in der Seelsorge gehören im Erzbistum Paderborn ausschließlich der Gruppe der Gemeindereferenten und -assistenten an. Letztere gelten schon wegen ihrer Ausbildung als weniger verwechselbar mit dem Priester: Gemeindereferenten und -referentinnen (die Mehrzahl von ihnen sind Frauen) haben eine Fachhochschulausbildung (siehe konradsblatt Nr. 17/2001).
Am unterschiedlich starken Einsatz von Pastoralreferenten kann man es bis heute ablesen: Der Einsatz von Pastoralreferenten in der Pfarrseelsorge war durchaus nicht unumstritten und ist es bei manchen bis heute nicht. Der Begriff „Seelsorger“ galt lange Zeit als gleichbedeutend mit „Priester“ oder „Diakon“. Angesichts der engen Zusammenarbeit von Priestern mit Pastoralreferenten und -referentinnen in den Pfarreien fürchtete mancher um die Unverwechselbarkeit des priesterlichen Berufes.
Eine begriffliche Unterscheidung soll hier weiterhelfen: Dem hierarchischen Amt in der Kirche stehen die von Laienmitarbeitern wahrgenommenen Dienste gegenüber. Pastoralreferenten sollten – im Unterschied zu den Gemeindereferenten – eher überpfarrlich eingesetzt werden. In der Anfangsphase dieses Berufes legte man großen Wert darauf, dass es sich bei Pastoralreferenten und -referentinnen um Laien handelt – in den letzten Jahren trat stärker in den Blick, dass Laienmitarbeiter in der Seelsorge eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, die an sich dem kirchlichen Amt zukommen.
Schon die Vielzahl und Art der Einsatzorte von Pastoralreferenten und -referentinnen zeigt, wie sehr die Kirche hierzulande auf diesen Beruf angewiesen ist. Das zentrale Anliegen bei der Einrichtung dieses Berufes war und ist nicht, Ersatz für fehlende Priester zu haben. Eine größere Vielfalt an Seelsorgeberufen wird der Gesamtverantwortung des Volkes Gottes für die Sendung der Kirche, wie sie das Zweite Vatikanische Konzil entwickelte, besser gerecht als eine Fixierung auf den einen Priesterberuf. Sie entspricht auch eher der Vielgestalt an Ämtern, wie sie die frühe Kirche kannte.
Das ändert jedoch nichts an der Tatsache: Angesichts fehlender Priester sähe es in der Kirche in Deutschland und in den deutschsprachigen Nachbarländern ohne hauptamtliche Laienmitarbeiter in der Seelsorge noch schwieriger aus, als es ohnehin schon ist. Ohne Gemeindereferenten und Pastoralreferenten würde eine hauptamtlich wahrgenommene Seelsorge über weite Strecken einfach nicht mehr bestehen.

Zur Krankensalbung muss ein Priester kommen

So unverzichtbar dieser Dienst jedoch auch sein mag – seine konkrete Ausgestaltung befindet sich noch sehr im Fluss. Mit den damit verbundenen Rollenunsicherungen gehen die Betroffenen verschieden um: Auf der einen Seite kann es seinen eigenen Reiz haben, auf noch wenig begangenen Wegen zu gehen; auf der anderen Seite ist manches auch noch wenig gesichert und bedarf immer wieder der Begründung, der Rechtfertigung und Erläuterung. Der/die Einzelne ist mit seiner/ihrer Person noch mehr gefordert.
Der Priestermangel drängt die Pastoralreferenten und -referentinnen fast zwangsläufig in eine Pfarrer-Ersatz-Rolle, die nicht dazu angetan ist, diesem Beruf ein eigenständiges Profil zu geben. Je nachdem, wer der jeweilige dienstvorgesetzte Pfarrer ist, gestaltet sich der Dienst der Laienseelsorger unterschiedlich. Aufstiegsmöglichkeiten (auch in der Diözesanleitung) sind ihnen strukturell verwehrt, solange bestimmte gehobene Leitungsfunktionen an die Priesterweihe gebunden bleiben.
Rollenunsicherheit verursacht auch die Unterscheidung der Arbeitsgebiete gegenüber denen der zweiten Gruppe der Laienmitarbeiter und -mitarbeiterinnen, den Gemeindereferenten: In den Dienstordnungen sieht es so aus, als seien diese beiden pastoralen Tätigkeiten fein säuberlich voneinander zu unterscheiden, die Alltagswirklichkeit in den Pfarrgemeinden sieht aber oft anders aus.
Ein schwer wiegendes Manko ist bis heute die Tatsache, dass es den deutschen Bischöfen in den 80er Jahren nicht gelungen ist, für die Laienpredigt in der Eucharistiefeier in Rom eine Fortschreibung der bis dahin geltenden Ausnahmeregelung zu erwirken. Das neue Kirchenrecht von 1983 eröffnete zwar neue Möglichkeiten in Bezug auf die Laienpredigt in Wortgottesdiensten, bei der Homilie jedoch bewertete man in Rom die Gefahr höher, die Einheit von Wortgottesdienst und Eucharistiefeier könnte Schaden nehmen, wenn einem Nichtgeweihten die Predigt übertragen wird.
Mit der Folge, dass damit die Laienpredigt auch in der Eucharistiefeier nicht abgeschafft wurde, sondern de facto an manchen Orten fortbesteht. In der so genannten Laieninstruktion von 1997 wurde das Verbot der Laienpredigt erneut eingeschärft. Die Schweizer Bischöfe halten bis heute daran fest, dass zu den Aufgaben der Laientheologen, die in vielen Fällen formelle Gemeindeleiter sind, auch die Predigt in der Eucharistiefeier gehört.
Ein weiterer Knackpunkt im Dienst von Pastoralreferenten und -referentinnen ist die Sakramentenpastoral. Einerseits bereiten sie Menschen auf den Empfang von Sakramenten vor, an der Spendung von Sakramenten sind sie aber strukturell gehindert. Beispiel Krankensalbung: Der Laienmitarbeiter – dasselbe Problem hat auch der Diakon – kann Kranke und Sterbende begleiten, das stärkende Sakrament jedoch muss ein Priester spenden.
Solche fortbestehenden Schwierigkeiten in der Ausübung und theologischen Grundlegung dieses kirchlichen Berufes können nicht darüber hinwegtäuschen: Aus der kirchlichen Landschaft ist er nicht wegzudenken. Selbst eine mögliche Öffnung der Zugangswege zum Priestertum für Verheiratete („viri probati“) würde vermutlich nicht das Ende des Berufes bedeuten, selbst wenn der eine oder andere aus diesem Kreis sich weihen ließe.
Verkündigung und Diakonie, Gemeindeaufbau und Wahrnehmung von Weltverantwortung – die Pastoralreferenten und -referentinnen bieten für die Kirche in Deutschland eine unverzichtbare Möglichkeit: Als pastoral, religionspädagogisch und theologisch kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen sie mit, dass Kirche und Christentum in dieser Gesellschaft präsent sind. Rückgänge bei der Zahl der Theologiestudierenden und der Bewerber um Pastoralreferentenstellen zeigen, dass diese Präsenz jedoch nicht auf alle Zeiten gesichert ist.

Klaus Nientiedt