Absolute oder Zweidrittelmehrheit
Wird das Papstwahlrecht erneut geändert?
Papst Johannes Paul II. bestellt sein Haus. Auf dem jüngsten Konsistorium ergänzte er das Kardinalskollegium auf mehr als dessen Sollstärke. Der Vatikanstaat erhielt unlängst eine neue Verfassung. Gerüchte über eine bevorstehende Kurienreform machen im Vatikan die Runde. Italienische Zeitungen berichten über ein innervatikanisches Ringen um die Modalitäten der Papstwahl.
Bereits im Dezember berichtete die
italienische Tageszeitung Il Giornale, dass einige
Kardinäle im Vatikan verhindern wollten, dass der nächste Papst
mit knapper Mehrheit gewählt werden könne. Ausgangspunkt der Überlegungen
ist die von Papst Johannes Paul II. 1996 erlassene Wahlordnung
Universi dominici gregis. Diese sieht vor, dass sich
die Kardinäle nach einer bestimmten Anzahl erfolgloser Wahlgänge
die Angaben schwanken hier je nach Quelle darauf
einigen können, statt der erforderlichen Zweidrittelmehrheit nun
eine absolute Mehrheit genügen zu lassen oder eine Stichwahl
zwischen zwei Kandidaten vorzunehmen.
Wenn ein Kandidat schon früh die absolute Mehrheit der Stimmen
hinter sich habe, könne dieses Lager über die
entsprechende Zahl an Wahlgängen hinweg das Zustandekommen einer
Zweidrittelmehrheit für einen anderen Kandidaten verhindern, so
gibt die Zeitung die Argumentation der Kritiker wieder. Die Anhänger
dieses Lagers könnten, so lauten die Befürchtungen, anschließend
die Änderung des Wahlmodus durchsetzen und schließlich ihren
Kandidaten mit bloß absoluter Mehrheit durchbringen.
Ein Papst aber, der nur mit absoluter Mehrheit, womöglich mit
nur knapper, gewählt worden sei, würde so befürchtet
man einen für die Amtsausübung verhängnisvollen Mangel
an Legitimation aufweisen. Entsprechende Stimmen hatte es bereits
schon bald nach der Veröffentlichung der neuen
Papstwahlbestimmungen gegeben.
Die Zeitung berichtete weiter, mehrere Kurienkardinäle, unter
ihnen auch der Präfekt der Römischen Glaubenskongregation,
Kardinal Joseph Ratzinger, hätten schriftlich auf diesen
Konstruktionsfehler in der Wahlordnung hingewiesen. Möglicherweise
könne der Papst die von ihm selbst erlassene Wahlordnung durch
einen Zusatz so ergänzen, dass das Umschwenken auf die schmalere
Mehrheitsbasis seinerseits eine mit breiter Mehrheit vorgenommene
Entscheidung erfordert.
Befürchtungen dieser Art erhielten durch eine Reihe von
innerkirchlichen Vorgängen der jüngsten Zeit zusätzliche
Nahrung. Gerade in zahlreichen kontroversen Fragen erlebt man die
Kirche in Lager gespalten bis in den Vatikan hinein. Die
Kardinalsernennungen, ja auch die Seligsprechung von zwei so
unterschiedlichen Päpsten wie Pius IX. und Johannes XXIII. im
vergangenen Herbst, konnte man als äußeres Zeichen dafür
lesen.
Wichtige vorentscheidende Akzente für einen künftigen
Pontifi-kat werden auch von einer möglicherweise bevorstehenden
Kurienreform erwartet. Der Papst könnte, so besagen Gerüchte,
das diesjährige Kardinals-Konsistorium für die Bekanntgabe von
Veränderungen nutzen (das Konsistorium fand erst nach
Redaktionsschluss statt). Es geht dabei um die Gestaltung des
Mit- und Zueinanders von Papst und Bischöfen, Kurie und
Ortskirchen. Aber auch selbst wenn dies nicht geschehen sollte,
das Thema ist und bleibt auf der Tagesordnung.
In seinem jüngsten Schreiben zum Abschluss des Heiligen Jahres
kommt der Papst auf dieses Thema ausdrücklich zu sprechen. Was
die Reform der Römischen Kurie, die Organisation der Synoden und
die Arbeitsweise der Bischofskonferenzen betreffe, sei so
der Papst seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil viel
geschehen. Aber es bleibe noch viel zu tun, um die Möglichkeiten
dieser Werkzeuge der Gemeinschaft besser zum Ausdruck zu bringen.
Sind diese doch heute besonders notwendig, da man unverzüglich
und wirkungsvoll auf die Probleme antworten muss, mit denen sich
die Kirche in den sich überstürzenden Veränderungen unserer
Zeit auseinander zu setzen hat (Nr. 44).
Aktualität besitzt das Thema seit langem. Zahlreiche der
innerkirchlichen Streitfragen der letzten Jahre haben auch mit
einem nur unzureichend gelingenden Zusammenwirken von Orts- und
Weltkirche zu tun. Die im Herbst stattfindende Römische
Bischofssynode befasst sich mit dem Bischofsamt. Auch hier sind
zu diesem Thema Anstöße zu erwarten. Man darf gespannt sein, ob
es dem zu Ende gehenden Pontifikat noch gelingt, in so wichtigen
und innerkirchlich strittigen Fragen neue und lang erwartete
Akzente setzen zu können.
KNA / Klaus Nientiedt