Absolute oder Zweidrittelmehrheit

Wird das Papstwahlrecht erneut geändert?

Papst Johannes Paul II. bestellt sein Haus. Auf dem jüngsten Konsistorium ergänzte er das Kardinalskollegium auf mehr als dessen Sollstärke. Der Vatikanstaat erhielt unlängst eine neue Verfassung. Gerüchte über eine bevorstehende Kurienreform machen im Vatikan die Runde. Italienische Zeitungen berichten über ein innervatikanisches Ringen um die Modalitäten der Papstwahl.

Bereits im Dezember berichtete die italienische Tageszeitung „Il Giornale“, dass einige Kardinäle im Vatikan verhindern wollten, dass der nächste Papst mit knapper Mehrheit gewählt werden könne. Ausgangspunkt der Überlegungen ist die von Papst Johannes Paul II. 1996 erlassene Wahlordnung „Universi dominici gregis“. Diese sieht vor, dass sich die Kardinäle nach einer bestimmten Anzahl erfolgloser Wahlgänge – die Angaben schwanken hier je nach Quelle – darauf einigen können, statt der erforderlichen Zweidrittelmehrheit nun eine absolute Mehrheit genügen zu lassen oder eine Stichwahl zwischen zwei Kandidaten vorzunehmen.
Wenn ein Kandidat schon früh die absolute Mehrheit der Stimmen hinter sich habe, könne dieses „Lager“ über die entsprechende Zahl an Wahlgängen hinweg das Zustandekommen einer Zweidrittelmehrheit für einen anderen Kandidaten verhindern, so gibt die Zeitung die Argumentation der Kritiker wieder. Die Anhänger dieses Lagers könnten, so lauten die Befürchtungen, anschließend die Änderung des Wahlmodus durchsetzen und schließlich ihren Kandidaten mit bloß absoluter Mehrheit durchbringen.
Ein Papst aber, der nur mit absoluter Mehrheit, womöglich mit nur knapper, gewählt worden sei, würde – so befürchtet man – einen für die Amtsausübung verhängnisvollen Mangel an Legitimation aufweisen. Entsprechende Stimmen hatte es bereits schon bald nach der Veröffentlichung der neuen Papstwahlbestimmungen gegeben.
Die Zeitung berichtete weiter, mehrere Kurienkardinäle, unter ihnen auch der Präfekt der Römischen Glaubenskongregation, Kardinal Joseph Ratzinger, hätten schriftlich auf diesen Konstruktionsfehler in der Wahlordnung hingewiesen. Möglicherweise könne der Papst die von ihm selbst erlassene Wahlordnung durch einen Zusatz so ergänzen, dass das Umschwenken auf die schmalere Mehrheitsbasis seinerseits eine mit breiter Mehrheit vorgenommene Entscheidung erfordert.
Befürchtungen dieser Art erhielten durch eine Reihe von innerkirchlichen Vorgängen der jüngsten Zeit zusätzliche Nahrung. Gerade in zahlreichen kontroversen Fragen erlebt man die Kirche in Lager gespalten – bis in den Vatikan hinein. Die Kardinalsernennungen, ja auch die Seligsprechung von zwei so unterschiedlichen Päpsten wie Pius IX. und Johannes XXIII. im vergangenen Herbst, konnte man als äußeres Zeichen dafür lesen.
Wichtige vorentscheidende Akzente für einen künftigen Pontifi-kat werden auch von einer möglicherweise bevorstehenden Kurienreform erwartet. Der Papst könnte, so besagen Gerüchte, das diesjährige Kardinals-Konsistorium für die Bekanntgabe von Veränderungen nutzen (das Konsistorium fand erst nach Redaktionsschluss statt). Es geht dabei um die Gestaltung des Mit- und Zueinanders von Papst und Bischöfen, Kurie und Ortskirchen. Aber auch selbst wenn dies nicht geschehen sollte, das Thema ist und bleibt auf der Tagesordnung.
In seinem jüngsten Schreiben zum Abschluss des Heiligen Jahres kommt der Papst auf dieses Thema ausdrücklich zu sprechen. Was die Reform der Römischen Kurie, die Organisation der Synoden und die Arbeitsweise der Bischofskonferenzen betreffe, sei – so der Papst – seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil viel geschehen. Aber es bleibe „noch viel zu tun, um die Möglichkeiten dieser Werkzeuge der Gemeinschaft besser zum Ausdruck zu bringen. Sind diese doch heute besonders notwendig, da man unverzüglich und wirkungsvoll auf die Probleme antworten muss, mit denen sich die Kirche in den sich überstürzenden Veränderungen unserer Zeit auseinander zu setzen hat“ (Nr. 44).
Aktualität besitzt das Thema seit langem. Zahlreiche der innerkirchlichen Streitfragen der letzten Jahre haben auch mit einem nur unzureichend gelingenden Zusammenwirken von Orts- und Weltkirche zu tun. Die im Herbst stattfindende Römische Bischofssynode befasst sich mit dem Bischofsamt. Auch hier sind zu diesem Thema Anstöße zu erwarten. Man darf gespannt sein, ob es dem zu Ende gehenden Pontifikat noch gelingt, in so wichtigen und innerkirchlich strittigen Fragen neue und lang erwartete Akzente setzen zu können.

KNA / Klaus Nientiedt