420 Mark
Der Familienbund der Katholiken startet eine neue Kampagne zur Erhöhung des Kindergeldes
In wenigen Wochen beginnen im Bundeskabinett die Beratungen über die weitere Ausgestaltung des Familienfördergesetzes. Der Familienbund der Katholiken im Erzbistum Freiburg hat dazu eine Kampagne gestartet. Das Motto: Jetzt gehts um die Wurst. Die Forderung: 420 Mark Kindergeld.
Auf den ersten Blick könnten Großmütter
und Großväter neidisch werden auf ihre erwachsenen Söhne und Töchter,
die inzwischen selbst Nachwuchs haben: Wie niedrig waren die
Steuerfreibeträge und das Kindergeld damals in den
Sechzigerjahren im Vergleich zu heute. 270 Mark Kindergeld schon
für das erste und zweite Kind und 300 Mark für jedes weitere
davon hätten sie damals nicht zu träumen gewagt.
Aber sie täuschen sich, die Großmütter und Großväter. Denn
gemessen am durchschnittlichen Arbeitseinkommen der 60er-Jahre
waren Kindergeld und Freibeträge damals höher als heute. Jürgen
Borchert, Richter am Landessozialgericht in Darmstadt und einer
der hartnäckigsten Verfechter einer gerechteren Familienpolitik,
wies schon vor geraumer Zeit darauf hin, dass der
Kinderfreibetrag heute über 15 000 Mark pro Kind betragen müsste,
um das Niveau der Familienförderung des Jahres 1961 zu
erreichen. Er beträgt allerdings zurzeit gerade mal 10 000 Mark.
Es ist also nicht sonderlich weit her mit den in den letzten 20
Jahren erfolgten schrittweisen Erhöhungen des Kindergeldes und
der Freibeträge. Und diejenigen, die sich für eine angemessene
Familienförderung einsetzen, betrachten es als geradezu skandalös,
dass die jeweils verantwortlichen Politiker selbst diese
unzureichenden Schritte der Familienförderung nur deshalb
unternahmen, weil sie dazu gezwungen wurden. Vom
Bundesverfassungsgericht, das der Politik im Laufe der 90er-Jahre
immer wieder Fristen zur Umsetzung eines angemessenen
Lastenausgleichs für Familien mit Kindern vorgab.
Der Familienbund der Katholiken im Erzbistum Freiburg ist im
Laufe der 90er-Jahre zu einem der wichtigsten Lobbyisten für
Eltern und Kinder geworden. Der Freiburger Diözesanverband hat
sich auch im Namen des Bundesverbandes lautstark an
den Diskussionen über den Familienlastenausgleich beteiligt, mit
Stellungnahmen, Arbeitsmaterialien und öffentlichkeitswirksamen
Kampagnen. Dieser Lobbyarbeit, die auch und gerade auf dem
Rechtsweg verfolgt wurde, ist es mit zu verdanken, dass das
Bundesverfassungsgericht Anfang April eine Neuregelung der
Pflegeversicherung verfügt hat. Es sei nicht verfassungsgemäß,
so die Karlsruher Richter, dass Mitglieder der sozialen
Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen, mit einem
gleich hohen Betrag belastet werden wie Mitglieder ohne Kinder.
Das Engagement des Familienbundes richtet sich in diesem Jahr
freilich vor allem auf die Umsetzung eines anderen, bereits Ende
1998 erfolgten und damals als sensationell
eingestuften Richterspruches aus Karlsruhe: Das
Bundesverfassungsgericht verfügte zum einen die
Steuerfreistellung von Kinderbetreuungskosten ab
Jahresbeginn 2000 und zwar für alle Eltern. Somit sollten
nicht nur, wie bisher, diejenigen entlastet werden, die ihr Kind
gegen Entgelt außerhäuslich betreuen lassen, sondern auch
diejenigen, die dies zu Hause selbst tun.
Zum anderen forderte das Bundesverfassungsgericht von der
Bundesregierung die Steuerfreistellung der kindbedingten
Mehrkosten, die durch den Erziehungsaufwand
entstehen. Gemeint sind damit beispielsweise die Ausgaben für
die Mitgliedschaft in Vereinen, für notwendige Ausbildungskurse
oder für die Gestaltung der Ferien. Auch hier wurde eine Frist
gesetzt: Vom Jahr 2002 an ist eine entsprechende gesetzliche
Regelung zu treffen.
Einmal mehr hat deshalb der Familienbund im Erzbistum Freiburg
eine Kampagne gestartet. Deren Motto Jetzt gehts um
die Wurst hat weder mit BSE noch mit der Maul- und
Klauenseuche zu tun. Sie thematisiert die anstehende Umsetzung
der zweiten Vorgabe des Verfassungsgerichts, den Erziehungsaufwand
zum Beginn des Jahres 2002 steuerfrei zu stellen. Die Beratungen
im Kabinett beginnen in wenigen Wochen.
Bei einer Pressekonferenz in Freiburg nannte Georg Zimmermann,
der Geschäftsführer des diözesanen Familienbundes, den Anlass
für die erneute Kampagne: Die erste Umsetzungsstufe
floppte. Damit zielte Zimmermann auf die gesetzlichen
Regelungen, die die Regierung fristgerecht zum Januar 2000 in
Kraft setzte, um zunächst der vom Verfassungsgericht verfügten
Freistellung von Kinderbetreuungskosten nachzukommen.
Dieses Anfang des vergangenen Jahres in Kraft getretene Familienfördergesetz
hat sich nach Auffassung des Geschäftsführers unterm Strich
eher negativ ausgewirkt. Der Grund: Das Kindergeld wurde für das
erste und zweite Kind lediglich um 20 Mark pro Monat angehoben.
Der für die Bezieher höherer Einkommen statt Kindergeld wirksam
werdende Kinderfreibetrag stieg indessen um über 3000 Mark pro
Kind und Jahr. Die Entlastungsschere zwischen
Familien mit einem geringen Einkommen und Familien mit höherem
Verdienst sei dadurch deutlich größer geworden, so Georg
Zimmermann.
Das alles wird vom Familienbund belegt. Schön säuberlich mit
Tabellen, Berechnungen und genauen Zahlen für die verschiedenen
Einkommensstufen. Und damit nicht auch die zweite Umsetzungsstufe
des Verfassungsgerichtsurteils floppt, schlägt der
Familienbund eine ebenso präzise berechnete wie einfache Lösung
vor: 420 Mark Kindergeld pro Kind und Monat vom 1. Januar 2002
an. In dieser drastischen Erhöhung des Kindergeldes um 150 Mark
allein für das erste und zweite Kind wäre nicht nur die von den
Richtern geforderte Entlastung für den Erziehungsaufwand
enthalten, sondern auch ein Nachholbetrag von 30 Mark
für den im Familienfördergesetz zu gering
veranschlagten Betreuungsaufwand. Eine Postkartenaktion soll
diese Forderung untermauern. Der Familienbund hofft auf bis zu 20
000 Karten, die Unterstützer an das Kampagnenbüro
im Freiburger Seelsorgeamt schicken können.
Die Angst, dass die Familien einmal mehr mit einem Würstchen
statt mit einer Wurst abgespeist werden, ist nicht aus der Luft
gegriffen. Denn was bislang von verantwortlichen
Regierungspolitikern zur anstehenden Neuregelung zu hören war,
klingt bescheiden. Familienministerin Christine Bergmann stellte
lediglich 30 Mark mehr Kindergeld für das erste und zweite Kind
in Aussicht. Und Finanzminister Hans Eichel sprach sogar von
einem Finanzierungsvorbehalt. Zudem neigt die rot-grüne
Regierung dazu, die Milliarden für die Familienförderung
schwerpunktmäßig in den Ausbau der außerfamiliären
Kinderbetreuung zu investieren. Damit aber, so die Kritik des
Familienbundes, würde die vom Verfassungsgericht geforderte
Stärkung elterlicher Entscheidungsfreiheit in puncto
Familie und Beruf unterlaufen.
Was so kompliziert klingt, ist im Grunde ganz einfach: Familien
mit Kindern brauchen mehr Geld. Und das Monat für Monat, direkt
aufs Konto und nicht über irgendwelche indirekten Investitionen.
Nur dann sind sie in der Lage, frei über ihre individuelle
Gestaltung von Berufs- und Familienleben zu entscheiden. Nur dann
kann vermieden werden, dass Familien mit geringen Einkommen in
wirtschaftliche Notlagen geraten. Ulrich Kirchgässner, der Diözesanvorsitzende
des Familienbundes ist überzeugt: Wenn für die Familien die
Rechnung nicht aufgeht, dann geht sie letztendlich für die ganze
Gesellschaft nicht mehr auf, weil deren
Sozialversicherungssysteme auf Kinder angewiesen sind (siehe
untenstehendes Interview). Und er legt Wert auf die Feststellung,
dass es dem Familienbund nicht darum geht, zu jammern und zu
klagen, sondern darum, das einzufordern, was den Familien
rechtlich zusteht. Haushaltsvorbehalte kann es hier nicht
geben, so Kirchgässner. Wer dies sagt, behauptet,
wir können uns unsere Verfassung nicht leisten.
Michael Winter