420 Mark

Der Familienbund der Katholiken startet eine neue Kampagne zur Erhöhung des Kindergeldes

In wenigen Wochen beginnen im Bundeskabinett die Beratungen über die weitere Ausgestaltung des „Familienfördergesetzes“. Der Familienbund der Katholiken im Erzbistum Freiburg hat dazu eine Kampagne gestartet. Das Motto: „Jetzt geht’s um die Wurst.“ Die Forderung: 420 Mark Kindergeld.

Auf den ersten Blick könnten Großmütter und Großväter neidisch werden auf ihre erwachsenen Söhne und Töchter, die inzwischen selbst Nachwuchs haben: Wie niedrig waren die Steuerfreibeträge und das Kindergeld damals in den Sechzigerjahren im Vergleich zu heute. 270 Mark Kindergeld schon für das erste und zweite Kind und 300 Mark für jedes weitere – davon hätten sie damals nicht zu träumen gewagt.
Aber sie täuschen sich, die Großmütter und Großväter. Denn gemessen am durchschnittlichen Arbeitseinkommen der 60er-Jahre waren Kindergeld und Freibeträge damals höher als heute. Jürgen Borchert, Richter am Landessozialgericht in Darmstadt und einer der hartnäckigsten Verfechter einer gerechteren Familienpolitik, wies schon vor geraumer Zeit darauf hin, dass der Kinderfreibetrag heute über 15 000 Mark pro Kind betragen müsste, um das Niveau der Familienförderung des Jahres 1961 zu erreichen. Er beträgt allerdings zurzeit gerade mal 10 000 Mark.
Es ist also nicht sonderlich weit her mit den in den letzten 20 Jahren erfolgten schrittweisen Erhöhungen des Kindergeldes und der Freibeträge. Und diejenigen, die sich für eine angemessene Familienförderung einsetzen, betrachten es als geradezu skandalös, dass die jeweils verantwortlichen Politiker selbst diese unzureichenden Schritte der Familienförderung nur deshalb unternahmen, weil sie dazu gezwungen wurden. Vom Bundesverfassungsgericht, das der Politik im Laufe der 90er-Jahre immer wieder Fristen zur Umsetzung eines angemessenen Lastenausgleichs für Familien mit Kindern vorgab.
Der Familienbund der Katholiken im Erzbistum Freiburg ist im Laufe der 90er-Jahre zu einem der wichtigsten Lobbyisten für Eltern und Kinder geworden. Der Freiburger Diözesanverband hat sich – auch im Namen des Bundesverbandes – lautstark an den Diskussionen über den Familienlastenausgleich beteiligt, mit Stellungnahmen, Arbeitsmaterialien und öffentlichkeitswirksamen Kampagnen. Dieser Lobbyarbeit, die auch und gerade auf dem Rechtsweg verfolgt wurde, ist es mit zu verdanken, dass das Bundesverfassungsgericht Anfang April eine Neuregelung der Pflegeversicherung verfügt hat. Es sei nicht verfassungsgemäß, so die Karlsruher Richter, dass Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen, mit einem gleich hohen Betrag belastet werden wie Mitglieder ohne Kinder.
Das Engagement des Familienbundes richtet sich in diesem Jahr freilich vor allem auf die Umsetzung eines anderen, bereits Ende 1998 erfolgten und damals als „sensationell“ eingestuften Richterspruches aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht verfügte zum einen die Steuerfreistellung von „Kinderbetreuungskosten“ ab Jahresbeginn 2000 – und zwar für alle Eltern. Somit sollten nicht nur, wie bisher, diejenigen entlastet werden, die ihr Kind gegen Entgelt außerhäuslich betreuen lassen, sondern auch diejenigen, die dies zu Hause selbst tun.
Zum anderen forderte das Bundesverfassungsgericht von der Bundesregierung die Steuerfreistellung der kindbedingten Mehrkosten, die durch den „Erziehungsaufwand“ entstehen. Gemeint sind damit beispielsweise die Ausgaben für die Mitgliedschaft in Vereinen, für notwendige Ausbildungskurse oder für die Gestaltung der Ferien. Auch hier wurde eine Frist gesetzt: Vom Jahr 2002 an ist eine entsprechende gesetzliche Regelung zu treffen.
Einmal mehr hat deshalb der Familienbund im Erzbistum Freiburg eine Kampagne gestartet. Deren Motto „Jetzt geht’s um die Wurst“ hat weder mit BSE noch mit der Maul- und Klauenseuche zu tun. Sie thematisiert die anstehende Umsetzung der zweiten Vorgabe des Verfassungsgerichts, den „Erziehungsaufwand“ zum Beginn des Jahres 2002 steuerfrei zu stellen. Die Beratungen im Kabinett beginnen in wenigen Wochen.
Bei einer Pressekonferenz in Freiburg nannte Georg Zimmermann, der Geschäftsführer des diözesanen Familienbundes, den Anlass für die erneute Kampagne: „Die erste Umsetzungsstufe floppte.“ Damit zielte Zimmermann auf die gesetzlichen Regelungen, die die Regierung fristgerecht zum Januar 2000 in Kraft setzte, um zunächst der vom Verfassungsgericht verfügten Freistellung von Kinderbetreuungskosten nachzukommen.
Dieses Anfang des vergangenen Jahres in Kraft getretene „Familienfördergesetz“ hat sich nach Auffassung des Geschäftsführers unterm Strich eher negativ ausgewirkt. Der Grund: Das Kindergeld wurde für das erste und zweite Kind lediglich um 20 Mark pro Monat angehoben. Der für die Bezieher höherer Einkommen statt Kindergeld wirksam werdende Kinderfreibetrag stieg indessen um über 3000 Mark pro Kind und Jahr. Die „Entlastungsschere“ zwischen Familien mit einem geringen Einkommen und Familien mit höherem Verdienst sei dadurch deutlich größer geworden, so Georg Zimmermann.
Das alles wird vom Familienbund belegt. Schön säuberlich mit Tabellen, Berechnungen und genauen Zahlen für die verschiedenen Einkommensstufen. Und damit nicht auch die zweite Umsetzungsstufe des Verfassungsgerichtsurteils „floppt“, schlägt der Familienbund eine ebenso präzise berechnete wie einfache Lösung vor: 420 Mark Kindergeld pro Kind und Monat vom 1. Januar 2002 an. In dieser drastischen Erhöhung des Kindergeldes um 150 Mark allein für das erste und zweite Kind wäre nicht nur die von den Richtern geforderte Entlastung für den Erziehungsaufwand enthalten, sondern auch ein „Nachholbetrag“ von 30 Mark für den im „Familienfördergesetz“ zu gering veranschlagten Betreuungsaufwand. Eine Postkartenaktion soll diese Forderung untermauern. Der Familienbund hofft auf bis zu 20 000 Karten, die Unterstützer an das „Kampagnenbüro“ im Freiburger Seelsorgeamt schicken können.
Die Angst, dass die Familien einmal mehr mit einem Würstchen statt mit einer Wurst abgespeist werden, ist nicht aus der Luft gegriffen. Denn was bislang von verantwortlichen Regierungspolitikern zur anstehenden Neuregelung zu hören war, klingt bescheiden. Familienministerin Christine Bergmann stellte lediglich 30 Mark mehr Kindergeld für das erste und zweite Kind in Aussicht. Und Finanzminister Hans Eichel sprach sogar von einem „Finanzierungsvorbehalt“. Zudem neigt die rot-grüne Regierung dazu, die Milliarden für die Familienförderung schwerpunktmäßig in den Ausbau der außerfamiliären Kinderbetreuung zu investieren. Damit aber, so die Kritik des Familienbundes, würde die vom Verfassungsgericht geforderte „Stärkung elterlicher Entscheidungsfreiheit“ in puncto Familie und Beruf unterlaufen.
Was so kompliziert klingt, ist im Grunde ganz einfach: Familien mit Kindern brauchen mehr Geld. Und das Monat für Monat, direkt aufs Konto und nicht über irgendwelche indirekten Investitionen. Nur dann sind sie in der Lage, frei über ihre individuelle Gestaltung von Berufs- und Familienleben zu entscheiden. Nur dann kann vermieden werden, dass Familien mit geringen Einkommen in wirtschaftliche Notlagen geraten. Ulrich Kirchgässner, der Diözesanvorsitzende des Familienbundes ist überzeugt: Wenn für die Familien die Rechnung nicht aufgeht, dann geht sie letztendlich für die ganze Gesellschaft nicht mehr auf, weil deren Sozialversicherungssysteme auf Kinder angewiesen sind (siehe untenstehendes Interview). Und er legt Wert auf die Feststellung, dass es dem Familienbund nicht darum geht, zu jammern und zu klagen, sondern darum, das einzufordern, was den Familien rechtlich zusteht. „Haushaltsvorbehalte kann es hier nicht geben“, so Kirchgässner. „Wer dies sagt, behauptet, wir können uns unsere Verfassung nicht leisten.“

Michael Winter